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pafl: Schutz vor Folter

(ots)

Vaduz, 25. August (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Fakultativprotokoll 
zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche 
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Das Fakultativprotokoll 
wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. 
Dezember 2002 verabschiedet. Es ist am 22. Juni 2006 in Kraft 
getreten. Es hat den Zweck, den Schutz von Personen, denen die 
Freiheit entzogen ist, zu verstärken. Dies soll primär durch Besuche 
von nationalen und internationalen Gremien an Orten, an denen 
Personen die Freiheit entzogen ist, erreicht werden.
Mit dem Fakultativprotokoll wird auf internationaler Ebene als neues 
Organ der Unterausschuss zur Verhinderung von Folter und anderer 
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung geschaffen. 
Dieser Unterausschuss wird dem Ausschuss gegen Folter, der unter dem 
Übereinkommen selbst geschaffen wurde, angegliedert. Der 
Unterausschuss kann Besuche an allen Orten durchführen, die der 
Hoheitsgewalt oder Kontrolle der Vertragsstaaten unterstehen und an 
denen sich Personen befinden oder befinden könnten, denen die 
Freiheit entzogen ist. Die Vertragsstaaten ihrerseits verpflichten 
sich, dem Unterausschuss uneingeschränkten Zugang zu allen Orten der 
Freiheitsentziehung und zu deren Einrichtungen und Dienststellen zu 
gewähren. Des Weiteren müssen sie dem Unterausschuss alle 
einschlägigen Informationen zur Verfügung stellen, welche die 
Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, und deren 
Haftbedingungen betreffen. Nach seinem Besuch unterbreitet der 
Unterausschuss dem jeweiligen Staat vertraulich seine Feststellungen 
und Empfehlungen. Zusätzlich gehen die Vertragsstaaten des 
Fakultativprotokolls die Verpflichtung ein, auf innerstaatlicher 
Ebene einen Präventionsmechanismus zu errichten, der im Wesentlichen 
über die gleichen Befugnisse wie der Unterausschuss verfügt. Die 
Jahresberichte sind durch den Vertragsstaat zu veröffentlichen und 
zu verbreiten. Das Fakultativprotokoll stellt somit eine wichtige 
Ergänzung zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, 
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe dar, da es 
zwei wirkungsvolle Säulen, eine internationale und eine 
innerstaatliche, für ein weltweites System zur Verhütung von Folter 
schafft.
Liechtenstein hat sich im Rahmen der Vereinten Nationen wiederholt 
für die Stärkung des Folterverbots ausgesprochen und sich auch um 
die Verabschiedung des Fakultativprotokolls bemüht. So hatte die 
Vertretung Liechtensteins in New York auch den Vorsitz bei den 
Schlussverhandlungen inne. Es entspricht der politischen Tradition 
unseres Landes, sich gegen Folter einzusetzen. Mit der Ratifikation 
des Fakultativprotokolls kann Liechtenstein ein Zeichen von 
Kontinuität in seinem langjährigen Engagement für die Wahrung der 
Menschenrechte setzen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Telefon +423 236 60 58

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