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pafl: Notenaustausch zur Interpretation des Rechtshilfevertrags mit den USA

(ots)

Vaduz, 25. August (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag zu einem Notenaustausch zwischen den 
USA und Liechtenstein im Hinblick auf die Interpretation und 
Anwendung des Vertrages vom 2. Juli 2002 betreffend die 
internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Der im Jahr 2002 mit den Vereinigten Staaten abgeschlossene 
Rechtshilfevertrag, welcher am 1. August 2003 in Kraft getreten ist, 
hat sich in der Praxis bestens bewährt. In einer wichtigen Frage ist 
es aber in letzter Zeit zu Unklarheiten über die Auslegung des 
Vertrages gekommen. Konkret geht es um die Frage, ob Verfahren in 
den USA über den Verfall von aus strafbaren Handlungen stammenden 
Vermögenswerten, welche - ausserhalb des eigentlichen 
Strafverfahrens gegen eine bestimmte natürliche Person - gegen die 
Sache geführt werden (so genannte "in rem"- oder "civil forfeiture"- 
Verfahren), vom Rechtshilfevertrag umfasst sind oder nicht. Während 
bei den damaligen Vertragsverhandlungen beide Vertragsparteien davon 
ausgingen, dass solche Verfahren vom Vertrag umfasst sind, wurde 
dies vom Fürstlichen Obersten Gerichtshof in einer Entscheidung vom 
4. Mai 2006 und vom Fürstlichen Obergericht in einer noch nicht 
rechtskräftigen Entscheidung vom 25. Juli 2006 verneint. Die 
entstandenen Unklarheiten bei der Interpretation des Vertrages 
sollen nunmehr durch einen Diplomatischen Notenaustausch bereinigt 
werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Gert Zimmermann
Tel.: +423/236 65 93

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