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pafl: Vernehmlassung Landesrichtplan

Vaduz, 27. März (pafl) -

(ots)

Von April bis Juni 2006 findet die Vernehmlassung des Landesrichtplans statt, der bis Ende Jahr genehmigt und publiziert werden soll. Zum Auftakt werden geladene Kreise sowie die interessierte Öffentlichkeit über Ziele und Inhalte dieses Werks informiert.

Der Landesrichtplan bildet den
Orientierungsrahmen, der die wesentlichen Interessen und Vorgaben 
des Landes im Bereich der Raumordnung aufzeigt. Er dient als 
Grundlage für eine positive und nachhaltige Entwicklung des Lebens- 
und Wirtschaftsraumes Liechtenstein. In diesem Werk, das sich in die 
vier Sachbereiche Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr sowie Ver- 
und Entsorgung gliedert und aus Gesamtplan und Gesamtbericht 
besteht, werden alle raumwirksamen Tätigkeiten koordiniert und die 
erwünschte Raumentwicklung festgelegt. Im Vordergrund stehen dabei 
überörtliche und auch grenzüberschreitende Planungen mit grossem 
Abstimmungsbedarf. Für die kommunalen Planungen sind, soweit das 
übergeordnete Landesinteresse keine Vorgaben erfordert, die 
Gemeinden verantwortlich. Der Landesrichtplan ist ein 
Führungsinstrument der Regierung mit behördenverbindlichem 
Charakter.
Der Landesrichtplan wurde über mehrere Jahre von einer 
Projektgruppe, der neben zuständigen Regierungsmitgliedern, der 
Stabsstelle für Landesplanung und Vertretern von raumbezogenen 
Amtsstellen auch Vertreter der Gemeinden angehörten, unter Beizug 
eines Planungsbüros erarbeitet und von der Regierung zur Kenntnis 
genommen. Von April bis Juni 2006 erfolgt die Vernehmlassung der 
Vorlage. Zusätzlich wird der interessierten Bevölkerung die 
Möglichkeit geboten, in angemessener Weise mitzuwirken. Die 
Stellungnahmen und Rückmeldungen werden im dritten Quartal 
ausgewertet, massgebende Hinweise berücksichtigt und die definitive 
Fassung abschliessend von einer Projektgruppe festgelegt. Im letzten 
Quartal soll das Werk von der Regierung beschlossen und dem Landtag 
zur Kenntnis gebracht werden. Anschliessend wird die Publikation 
vorbereitet und umgesetzt.
Kasten
Informationsveranstaltung zur Vernehmlassung des Landesrichtplans
Der Landesrichtplan bildet den Orientierungsrahmen, der die 
wesentlichen Interessen und Vorgaben des Landes im Bereich der 
Raumordnung aufzeigt. Von April bis Juni dieses Jahres findet eine 
Vernehmlassung dieses Führungsinstrumentes der Regierung statt. Den 
an einer Mitwirkung interessierten Bevölkerungskreisen wird nun in 
Form einer Informationsveranstaltung Gelegenheit geboten, sich 
zusammen mit den zur Vernehmlassung eingeladenen Landesinstitutionen 
und Interessensverbänden über den Landesrichtplan zu informieren.
Am Mittwoch, 5. April 2006, findet im Foyer des Vaduzer Saals von 
17.30 bis 19 Uhr die Veranstaltung zur Vernehmlassung des 
Landesrichtplans statt.
Regierungsrat Hugo Quaderer eröffnet den Anlass und führt in die 
Thematik ein.
Hubert Ospelt, Leiter der Stabstelle für Landesplanung informiert 
über die Grundzüge der Landesplanung. Inhalt und Aufbau des 
Landesrichtplans erläutert Alex Müller, Fachexperte des 
projektbegleitenden Planungsbüros Strittmatter Partner AG, St. 
Gallen. Anschliessend besteht die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

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