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pafl: Schützenswerte Objekte, Lebensräume und Landschaften innerhalb der Siedlungen

(ots)

Vaduz, 7. März (pafl) -

Natur und Landschaft waren über
lange Zeit Begriffe, die nur ausserhalb der Siedlung benutzt wurden. 
Inventare und Schutzbestrebungen wurden vor allem für die land- und 
forstwirtschaftlichen Gebiete formuliert. In den letzten Jahren 
haben die bebauten Flächen in Liechtenstein stark zugenommen, die 
Siedlungen und Gewerbegebiete werden immer ausgedehnter und dichter. 
So ist auch das Bedürfnis gewachsen, sich über landschaftliche und 
ökologische Qualitäten in diesen Gebieten Gedanken zu machen.
Das Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft von 1996 basiert 
bereits auf diesen Gedanken. Es sollen die Qualitäten von Natur und 
Landschaft auf der gesamten Landesfläche, das heisst auch innerhalb 
der Bauzonen bewahrt und gefördert werden. Das Amt für Wald, Natur 
und Landschaft hat aus diesem Grunde ein Landschaftsarchitekturbüro 
beauftragt, die wertvollen Landschaften, Objekte und Lebensräume 
innerhalb der Siedlungen Liechtensteins zu erfassen, um diese gemäss 
dem Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft klar benennen zu 
können.
Die nun abgeschlossene Arbeit hat zum Ziel, den Informationsstand 
über Natur und Landschaft im Siedlungsgebiet bei Gemeinden und Land 
zu verbessern. Sie soll als Beratungs- und Entscheidungsgrundlage 
für die Beurteilung von Planungen, Baugesuchen und Baum- oder 
Heckenrodungen dienen. Die Arbeit bietet zudem eine fachliche Basis 
für zukünftige Gemeindeleitbilder, Entwicklungskonzepte und andere 
Planungen und soll durch die Sensibilisierung der Bevölkerung die 
nachhaltige Entwicklung der Baugebiete durch die Respektierung von 
Natur und Landschaft fördern.
Die Berichte "Schützenswerte Objekte, Lebensräume und Landschaften" 
aller Liechtensteiner Gemeinden können auf der Internetseite des 
Amtes für Wald, Natur und Landschaft im Portal der Landesverwaltung 
www.llv.li eingesehen werden.

Kontakt:

Amt für Wald, Natur und Landschaft
Felix Näscher
Tel.: +423 236 64 00

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