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pafl: Neues Kinder- und Jugendgesetz in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 21. Dezember (pafl) -

Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines neuen Kinder- und 
Jugendgesetzes genehmigt und interessierten Kreisen zur 
Stellungnahme unterbreitet. Das Erfordernis zur Gesamtrevision des 
bisherigen Jugendgesetzes ergab sich aus dem gesellschaftlich- 
soziologischen Wandel seit Inkrafttreten des alten Jugendgesetzes im 
Jahr 1980 sowie den gesetzesimmanenten Unklarheiten und 
Unstimmigkeiten.
Ethische Vorstellungen, Vorstellungen über Erziehung, Kinderrechte, 
die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen oder den Jugendschutz 
haben sich geändert. Auch aus internationalen Entwicklungen in der 
Kinder- und Jugendpolitik ergeben sich neue Massstäbe für ein 
modernes Kinder- und Jugendgesetz. So galt es, den veränderten 
Bedürfnissen und den heutigen Problemen ebenso Rechnung zu tragen 
wie der wesentlich veränderten psychosozialen Versorgungslandschaft. 
Die Bestimmungen betreffend Organisation und Finanzierung mussten 
den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Ein Spezifikum dieser Reform besteht darin, dass der Beteiligung von 
Anfang an breiter Raum gegeben wurde. Jungen Menschen, Erwachsenen 
mit Erziehungsverantwortung für Minderjährige sowie Fachleuten im 
Kinder- und Jugendbereich wurde vielfältig die Möglichkeit geboten, 
sich mit ihren Vorstellungen und Wünschen in den 
Gesetzwerdungsprozess einzubringen. Insbesondere zu 
Jugendschutzthemen brachte sich ein breiter Teil der Bevölkerung 
ein.
Der Vernehmlassungsentwurf sieht ein sechsteiliges Gesetzeswerk vor, 
wobei die drei Teile des alten Jugendgesetzes - Kinder- und 
Jugendhilfe, Kinder- und Jugendschutz sowie Kinder- und 
Jugendförderung - den Kern des neuen Gesetzes bilden. Dabei wurden 
die alten Bestimmungen inhaltlich bereinigt, der Aufbau wurde 
konsistenter und nachvollziehbarer gestaltet, zeitgemässe Begriffe 
eingeführt und um die erforderlichen Neuregelungen ergänzt. Neu 
aufgenommen wurden Bestimmungen über Pflegeverhältnisse zum Zweck 
der Adoption, über die Unterstützung straffälliger Minderjähriger 
und über die Familienförderung sowie über private Einrichtungen der 
Kinder- und Jugendhilfe.
Dazu gekommen sind neben einem eigenständigen Allgemeinen Teil zwei 
vollständig neue Teile, nämlich über die Interessensvertretungen 
sowie eine Ombudsperson für Kinder und Jugendliche. Die Aufnahme der 
Interessensvertretung in die Vorlage folgt dem zeitgemässen 
Verständnis, Kinder und Jugendliche am gesellschaftlichen Geschehen 
stärker zu beteiligen. Mit der Ombudsperson soll eine 
Schlichtungsstelle geschaffen werden, an die sich Minderjährige mit 
ihren Anliegen und in Konfliktfällen wenden können.

Kontakt:

Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li

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