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pafl: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Postgesetzes

(ots)

Vaduz, 14. Juli (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 12. Juli 2005 den Vernehmlassungsbericht betreffend die 
Abänderung des Gesetzes über das liechtensteinische Postwesen 
(Postgesetz) verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Änderung des 
Postgesetzes sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für die 
Auslagerung der staatlichen Briefmarkenstellen zur Post AG 
geschaffen werden.
Während die Philatelie früher eine bedeutende Einnahmequelle für 
das Land Liechtenstein darstellte, hat sie heute primär die Funktion 
eines Kultur- und Imageträgers. Die Philatelie sieht sich mit stark 
veränderten Rahmenbedingungen konfrontiert. Die Bedeutung der 
Briefmarken hat aufgrund neuer Technologien wie E-Mail und SMS sowie 
rückläufiger Briefvolumina und vermehrter mechanischer respektive 
elektronischer Frankierung nach und nach abgenommen. Diese 
Entwicklung ist dadurch verstärkt worden, dass das Sammeln von 
Briefmarken an Popularität verloren hat. Diese Veränderungen haben 
dazu geführt, dass die Verkaufserlöse sowie die Abonnentenzahlen der 
Philatelie in Liechtenstein kontinuierlich abgenommen haben.
Um die liechtensteinische Philatelie - trotz veränderter 
Rahmenbedingungen - langfristig erhalten zu können, sind 
verschiedene Massnahmen zur Reorganisation der Philatelie geprüft 
worden. Das Resultat dieses Prozesses ist die geplante Auslagerung 
der staatlichen Philatelie zur liechtensteinischen Post AG, welche 
im Mehrheitsbesitz des Landes Liechtenstein ist. Für eine 
Zusammenführung aller mit der Philatelie befassten Stellen unter dem 
Dach der Post AG sprechen insbesondere Rentabilitäts- und 
Synergieüberlegungen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder im 
Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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