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EJPD: Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen - Bundesrat verabschiedet Botschaft

(ots)

01.10.2004. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Solothurn und Appenzell Innerrhoden zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.

Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:
im Kanton Zürich: 
- Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden;
im Kanton Solothurn: 
- Zentralisierung der Oberämter und der Amtschreibereien; 
- Legislaturplan und integrierter Aufgaben- und Finanzplan als neue 
Mittel der politischen Planung (wirkungsorientierte 
Verwaltungsführung); 
- Globalbudgetinitiative als neue Initiativform; 
- Delegation von Finanzbefugnissen; 
- Reform der Strafverfolgung: Übergang vom Untersuchungsrichter- zum 
Staatsanwaltsmodell, Einführung eines unabhängigen Haftrichters und 
von Untersuchungsbeamten, Vereinfachungen im Instanzenzug und 
Verbesserung der Strukturen im Jugendstrafvollzug;
im Kanton Appenzell Innerrhoden: 
- Aufhebung von Bestimmungen über das Verhältnis Kirche Staat; 
- formelle Bereinigung.
Weitere Auskünfte:
Ridha Fraoua, Bundesamt für Justiz, Tel. 031  322 40 49
Christine Guy-Ecabert, Bundesamt für Justiz, Tel. 031  322 41 44

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