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pafl: Revidiertes Sorgfaltspflichtgesetz greift internationale Entwicklungen auf

(ots)

Vaduz, 18. August (pafl) -

Die Regierung hat anlässlich
ihrer Sitzung vom 17. August 2004 den Bericht und Antrag betreffend 
die Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes zu Handen des 
Landtages verabschiedet. Das revidierte Sorgfaltspflichtgesetz wird 
voraussichtlich am 1. Januar 2005 in Kraft treten.
Neuerungen dienen Fortentwicklung des Finanzplatzes Liechtenstein
"Um die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des Finanzplatzes 
Liechtenstein zu steigern, bedarf es einer Fortentwicklung und 
Modernisierung der Vorschriften im Sorgfaltspflichtbereich unter 
Anpassung an die geänderten europäischen Vorgaben", so 
Regierungschef Otmar Hasler. Ziel der Revision des 
Sorgfaltspflichtgesetzes ist über die Umsetzung der 2. 
EU-Geldwäsche- Richtlinie hinaus die Schaffung eines modernen 
Gesetzes, dass die neuesten Entwicklungen und internationalen 
Standards im Bereich Prävention von Geldwäscherei, organisierter 
Kriminalität und Terrorismusfinanzierung aufgreift.
"Liechtenstein war und ist bereit, zugunsten der internationalen 
Völkergemeinschaft gezielt gegen solche schwerwiegenden Missstände 
vorzugehen", erklärt Regierungschef Hasler. Vor diesem Hintergrund 
ist die Regierung bestrebt, den seitens des Internationalen 
Währungsfonds festgestellten "high level of compliance" im Bereich 
der Bekämpfung der Geldwäscherei, der organisierten Kriminalität 
sowie der Finanzierung des Terrorismus zu erhalten. Vor dem 
Hintergrund der internationalen Anerkennung soll das 
Sorgfaltspflichtrecht auch die Revidierten 40 Empfehlungen und die 8 
Besonderen Empfehlungen betreffend Finanzierung des Terrorismus der 
FATF sowie die Empfehlungen aus dem MONEYVAL- und dem IMF-Assessment 
berücksichtigen.
Anpassungen stärken den Finanzplatz Liechtenstein nachhaltig
Die im Entwurf vorgesehene gesetzliche Ausgestaltung sieht aber 
nicht nur solche Änderungen des Gesetzes vor, die vor dem oben 
geschilderten Hintergrund unerlässlich sind, sondern auch jene 
Änderungen, die die Einhaltung der Vorschriften auf Anwenderseite 
erleichtern. Dies jedoch ohne dass qualitative Einbussen der 
Sorgfaltspflicht-Standards damit einhergehen. Vielmehr ist der 
Entwurf für ein neues Sorgfaltspflichtgesetz so ausgestaltet, dass 
eine gute Balance zwischen Effizienz und Umsetzbarkeit erreicht 
wird.
Die von der Regierung durchgeführte Vernehmlassung bei den 
betroffenen Institutionen und Verbänden fiel überwiegend positiv 
aus. Begrüsst wurde namentlich der durch die Stabsstelle für 
Sorgfaltspflichten konstruktiv gestaltete Gesetzgebungsprozess. 
Dadurch konnte das hoch gesteckte Ziel, eine Vorlage für ein 
praktikables Sorgfaltspflichtgesetz zu schaffen, welches 
gleichzeitig den neuesten internationalen Standards entspricht, 
erreicht werden.
Die liechtensteinische Regierung erwartet, dass durch die 
Fortführung einer hoch entwickelten Regulierung im 
Sorgfaltspflichtbereich die Akzeptanz und Wertschätzung des 
Finanzplatzes Liechtenstein im Ausland weiter steigen wird. 
Regierungschef Otmar Hasler gibt sich überzeugt, dass die Revision 
des Sorgfaltspflichtgesetzes in Zusammenspiel mit der seit jeher 
vorhandenen Vielfalt und Qualität der angebotenen 
Finanzdienstleistungen insgesamt die Attraktivität und Stabilität 
des Finanzplatzes erhöhen wird.

Kontakt:

Dr. Stephan Ochsner
Stabsstelle für Sorgfaltspflichten
Tel. +423 236 62 35

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