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pafl: Umwandlung von Saisonbewilligungen für EWR-Staatsangehörige

(ots)

Vaduz, 17. August (pafl) -

Wie bereits letztes Jahr
können EWR- Saisoniers vom 1. bis 30. September 2004 Gesuche auf 
Umwandlung ihrer Saisonbewilligungen in eine Aufenthaltsbewilligung 
einreichen. EWR-Staatsangehörige mit Kindern, die in Liechtenstein 
eine Schule besuchen, werden vorrangig behandelt. In den übrigen 
Fällen gilt als Kriterium die Anzahl der aufeinanderfolgenden und 
ununterbrochenen Saisonjahre.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
-	Gesuchsformular (um Erteilung einer fremdenpolizeilichen 
Bewilligung)
-	Arbeitsvertrag für mindestens 12 Monate 
-	Bewilligungskopien der in Liechtenstein anwesenden 
Familienangehörigen
Die Regierung wandelt auf Gesuch hin bis zum 31. Mai 2005 alle 
Saisonbewilligungen von EWR-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürgern und 
die Bewilligungen ihrer anwesenden Familienangehörigen (Ehegatten 
und deren minderjährige, unverheiratete Kinder bis zum 21. 
Lebensjahr) gestaffelt in Aufenthaltsbewilligungen um.
Die Formulare und weitere Informationen sind auch unter 
www.apa.llv.li abrufbar.

Kontakt:

Ausländer und Passamt
Alex Luchs
+423/236 61 63

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