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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Unterzeichnung des EWR-Erweiterungsabkommens verschoben

(ots)

Vaduz, 14. Oktober (pafl) -

Liechtenstein, als
EWR-Vertragsstaat, kann das EWR-Erweiterungsabkommen in seiner 
jetzigen Form nicht unterzeichnen. Liechtenstein hatte im 
Zusammenhang mit dem EWR- Erweiterungsabkommen eine allgemeine 
Erklärung abgegeben, in der die Erwartung zum Ausdruck gebracht 
wird, dass alle Vertragsparteien Liechtenstein als einen seit langem 
bestehenden und anerkannten Staat respektieren, der im Ersten und 
Zweiten Weltkrieg neutral war. Alle Vertragsparteien ausser der 
Tschechischen und der Slowakischen Republik haben diese Erklärung 
akzeptiert. Die beiden genannten Staaten haben dagegen einen 
Vorbehalt angebracht, der die Respektierung Liechtensteins als 
souveräner Staat in Frage stellt.
Diese Vorgehensweise steht jedoch im Widerspruch zu Geist und 
Präambel des EWR-Abkommens, das vom Prinzip der Gleichheit 
souveräner Staaten ausgeht. Die Funktionsfähigkeit des EWR als ein 
integrierter Wirtschaftsraum setzt voraus, dass sich die Staaten 
nicht nur wechselseitig als souverän anerkennen, sondern auch bereit 
sind, diese Anerkennung entsprechend umzusetzen.
Mit der Weigerung der Tschechischen und der Slowakischen 
Republik, das Fürstentum Liechtenstein als einen bereits seit langem 
souveränen Staat zu respektieren, setzt sich die seit 1945 begonnene 
Nichtanerkennungspolitik der Tschechoslowakei und ihrer 
Nachfolgestaaten, der Tschechischen und der Slowakischen Republik 
fort. Nachdem die Tschechoslowakei noch im Jahr 1938 das Fürstentum 
Liechtenstein anerkannt hatte, nahm sie hiervon im Jahr 1945 Abstand 
und verfolgte bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1992 eine konsequente 
Nichtanerkennungspolitik. Diese wurde und wird von der Tschechischen 
und der Slowakischen Republik bis heute fortgesetzt. Dies ist für 
Liechtenstein nicht akzeptabel. Die Regierung Liechtensteins sieht 
daher im jetzigen Zeitpunkt von einer Unterzeichnung ab, hegt jedoch 
die Hoffnung, dass in absehbarer Zeit eine Lösung gefunden werden 
kann, die die Anerkennung der Tschechischen und der Slowakischen 
Republik durch das Fürstentum Liechtenstein einerseits und die 
Respektierung des Fürstentums Liechtenstein durch die Tschechische 
und Slowakische Republik andererseits einschliesst. In diesem Fall 
könnte das EWR-Erweiterungsabkommen auch von Liechtenstein 
unterzeichnet werden.

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