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pafl: Neues Gesetz zum Reisendengewerbe

(ots)

Vaduz, 24. September (pafl) -

Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über den Handel mit 
Waren im Umherziehen zuhanden des Landtags verabschiedet. Das 
Reisendengewerbe war bis anhin über den Zollvertrag geregelt. 
Nachdem in der Schweiz ein neues Reisendengewerbegesetz in Kraft 
ist, muss dieses aus den Anlagen zum Zollvertrag entfernt werden. 
Diese neue Ausgangssituation hat zur Folge, dass Liechtenstein ein 
eigenständiges Recht für den Bereich des Reisendengewerbes schaffen 
muss.
Der Gesetzesvorschlag orientiert sich grundsätzlich am 
schweizerischen Bundesgesetz über das Reisendengewerbe und verfolgt 
den dort verankerten liberalen Ansatz. Allerdings trägt die 
Gesetzesvorlage den liechtensteinischen Verhältnissen Rechnung.
Folgende Änderungen stehen im Vordergrund:
  • Es findet im Hinblick auf die liechtensteinische Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum eine Liberalisierung statt.
  • Analog zur schweizerischen Vorlage wird die Ausweispflicht für Grossreisende abgeschafft.
  • Es soll nur noch dann eine Bewilligung notwendig sein, wenn der Händler in einem privaten Umfeld in direkten Kontakt mit dem Endkonsumenten tritt, wobei es entscheidend ist, dass der Verkäufer unaufgefordert an den Konsumenten herantritt. Voraussetzung für eine Bewilligung sind ein Leumundszeugnis (aktuelle Strafregisterbescheinigung) und ein gültiges Reisedokument.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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