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UVEK/ETEC: Folgenschwere Verschärfung des deutschen Anflugregimes abgewendet

Bern (ots)

Deutschland verschiebt die auf den 10. Juli
angekündigte weitere Einschränkung der Anflugmöglichkeiten auf den 
Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet. Der deutsche 
Verkehrsminister Manfred Stolpe und Bundesrat Moritz Leuenberger 
haben sich auf ein Vorgehen geeinigt, dass der Schweiz Zeit 
einräumt, die deutschen Einschränkungen durch andere Anflugverfahren 
zu kompensieren. Damit können auch künftig alle Landungen auf dem 
Flughafen Zürich durchgeführt werden.
Nach der Ablehnung des Luftverkehr-Staatsvertrages durch die Eidg. 
Räte hat Deutschland wie angekündigt eine einseitige Verordnung 
erlassen mit dem Ziel, die Zahl der Flugbewegungen über süddeutsches 
Gebiet vom und zum Flughafen Zürich zu reduzieren. Als erstes wurde 
auf den 17. April 2003 eine verlängerte Nachtruhe angeordnet. Auf 
den 10. Juli wollte Deutschland die Ausnahmeregelung verschärfen. 
Dies hätte bewirkt, dass unter Umständen bis zu 30 Flugzeuge pro Tag 
nicht mehr in Zürich hätten landen können. Für den Flughafen und vor 
allem für die Swiss in ihrer aktuellen schwierigen Situation hätte 
das dramatische Folgen gehabt.
In den Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland konnte 
diese wirtschaftlich folgenschwere Entwicklung abgewendet werden. 
UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger und Verkehrsminister Stolpe 
einigten sich bei Gesprächen am 25. und 26. Juni in Bonn auf eine 
Lösung mit folgendem Inhalt:
• Die Schweiz stellt sicher, dass auf dem Flughafen Zürich mit 
Wirkung vom 30. Oktober 2003 Landungen von Süden auf der Piste 34 
möglich sind. Das BAZL und das UVEK haben die entsprechenden 
Gesuche der Flughafen Zürich AG (Unique) bereits bewilligt (siehe 
Medienmitteilung des UVEK vom 24. Juni 2003)
• Die Schweiz stellt sicher, dass die Installationen für die 
Südanflüge nach folgendem Zeitplan zur Verfügung stehen:
Ab 30. Oktober 2003 UKW-Drehfunkfeuer (VOR/DME)
Ab 30. April 2004 Landekurssender (LLZ/DME)
Ab 31. Oktober 2004 Instrumentenlandesystem (Kat. I (ILS)
• Die Verschärfung der Ausnahmeregelung wird von Deutschland bis am 
30. Oktober ausgesetzt und dann etappenweise gemäss dem obigen 
Zeitplan eingeführt, dass daraus keine Landungsausfälle resultieren.
Deutschland kündigte im weitern an, die Warteräume EKRIT und SAFFA 
über süddeutschem Gebiet aufzuheben. Die Schweiz hat bis Februar 
2005 Zeit, um neue Warteverfahren einzuführen.
Stolpe und Leuenberger vereinbarten, dass Deutschland und die 
Schweiz ein abgestimmtes Konzept für die Organisation der 
Flugsicherung im Grenzbereich mit den erforderlichen rechtlichen 
Grundlagen entwickeln und umsetzen werden. Dieses Konzept soll die 
Sicherheit im Flugverkehr garantieren, einen technisch einwandfreien 
Verkehrsfluss ermöglichen und die europäischen Entwicklungen 
einbeziehen. Unabhängig davon wird eine Beteiligung Deutschlands bei 
den Entscheidungs- und Verfahrensabläufen sichergestellt.
Die Einigung behält den Ausgang der hängigen Rechtsverfahren zu den 
einseitigen Massnahmen Deutschlands vor.
Massgeblich zur Lösung beigetragen hat die Tatsache, dass sich der 
Zürcher Regierungsrat für Südanflüge ausgesprochen hat und dass die 
Schweiz einen klaren Zeitplan für die Einführung von Südanflügen 
vorlegen konnte. Südanflüge werden aus technischen Gründen erst 
gegen Ende Oktober möglich sein. Dieses Anflugverfahren erfordert 
relativ hohe Sichtwerte (im Minimum 4500 Meter). Erst mit einem 
neuen Instrumentenlandesystem wird der Flughafen Zürich in der Lage 
sein, die Einschränkungen aus der deutschen Verordnung auffangen zu 
können. Dieses sollte im Oktober 2004 betriebsbereit sein. 
Deutschland hat sich nun bereit erklärt, auf diese Gegebenheiten 
Rücksicht zu nehmen.
Bern, 26. Juni 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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