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pafl: Liechtenstein übernimmt Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

(ots)

Vaduz, 17. September (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 16. September 2003 den Bericht und Antrag zur Übernahme 
der Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von 
Finanzdienstleistungen zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der 
Richtlinie soll einerseits ein harmonisierter rechtlicher Rahmen für 
den Abschluss von Verträgen für Kreditkarten, Investmentfonds, 
Renten und anderes mehr geschaffen werden; andererseits werden damit 
aber auch die Pflichten der Anbieter erhöht. Ausserdem soll das 
Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Handel von 
Finanzprodukten gestärkt werden. Dazu werden die 
Verbraucherschutzbestimmungen verschärft.
Die neue Richtlinie betrifft alle Finanzdienstleistungen für 
Privatkunden, wie Bankdienstleistungen, Versicherungs- oder 
Wertpapierdienstleistungen, die im Fernabsatz - per Telefon, Telefax 
oder über das Internet - vertrieben werden.
Zu den wichtigsten Regelungen der Richtlinie gehören die gestiegenen 
Anforderungen an die Informationspflichten des Anbieters. Dieser 
muss künftig dem Kunden auf dem Papierweg oder über einen anderen 
"dauerhaften Datenträger" (Computer-Diskette, CD-ROM oder E- Mail) 
vor Vertragsabschluss umfangreiche Informationen zur Verfügung 
stellen. Dies sind unter anderem die Identität des Lieferers, 
Kontaktadresse, Zahlungsmodalitäten, vertragliche Rechte und 
Pflichten sowie auf welche Art und in welchem Umfang die angebotene 
Leistung erbracht wird.
Die Richtlinie soll voraussichtlich durch eine Änderung des 
Fernabsatzgesetzes sowie allenfalls Änderungen des ABGB und des 
Konsumentenschutzgesetzes umgesetzt werden.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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