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pafl: Verordnung über die Berufsausübung im Bauwesen abgeändert

(ots)

Vaduz, 6. August (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 5. August die Verordnung zum Gesetz über die 
Berufsausübung der im Bauwesen tätigen Ingenieure und der 
Architekten abgeändert und neu erlassen. Die abgeänderte Verordnung 
wird inhaltlich um zwei Schwerpunkte erweitert: Zum einen wird der 
Beruf des Geologen in die Liste der bewilligungspflichtigen Berufe 
aufgenommen, da dieser Beruf eine dem Bauwesen verwandte Tätigkeit 
darstellt. Zum anderen wurde der Bereich der Gutachter- und 
Sachverständigentätigkeit präzisiert und erweitert. Diese Tätigkeit 
wird vom Gewerbegesetz nicht ausreichend und abschliessend 
definiert. Mit der Revision der Verordnung wird nun eine 
entsprechende Berufsqualifikation als Voraussetzung für diese 
Tätigkeit eingeführt.

Kontakt:

Tiefbauamt
Tel.: +423/236 60 72

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