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pafl: Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

(ots)

Vaduz, 6. August (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 5. August einen Bericht und Antrag über den Beschluss 
des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zuhanden des Landtags verabschiedet. 
Dieser Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betrifft die 
Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates zur Bekämpfung von 
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, welche in das EWR-Recht 
übernommen wird.
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur 
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr geht davon aus, 
dass übermässig lange Zahlungsfristen und Zahlungsverzug den 
Unternehmen, vor allem den Klein- und Mittelbetrieben, schwere 
Verwaltungs- und Finanzlasten verursachen. Ausserdem beeinträchtigen 
die Unterschiede zwischen den Zahlungsbestimmungen und -praktiken in 
den einzelnen Mitgliedsstaaten das reibungslose Funktionieren des 
Binnenmarktes.
Die Richtlinie will in diesem Bereich einen durchgreifenden 
Wandel bewirken, die Entwicklung umkehren und sicherstellen, dass 
die gesetzlichen Folgen des Zahlungsverzugs davor abschrecken, die 
Zahlungsfristen zu überschreiten.
Um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen, sind die 
erforderlichen Rechtsvorschriften bis Ende Jahr in Kraft zu setzen. 
Dies soll durch eine entsprechende Anpassung des Allgemeinen 
deutschen Handelsgesetzbuches, des Allgemeinen bürgerlichen 
Gesetzbuches und des Zins- und Wuchergesetzes erfolgen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Tel.: +423/236 60 08

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