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pafl: Vorlage zum Stipendiengesetz geht in die Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 25. Juni (pafl) -

An der Sitzung vom 24. Juni
2003 verabschiedete die Regierung den Vernehmlassungsbericht zu 
einem neuen Stipendiengesetz. Breite Kreise sind dazu eingeladen, 
bis zum 12. September 2003 ihre Anregungen und Stellungnahmen zum 
neuen Gesetzesentwurf einzubringen. In der Folge soll das Gesetz im 
Landtag beraten werden.
Zur Förderung einer nachhaltigen Bildungspolitik soll das 
Stipendiengesetz in der Zukunft auch neuen Anforderungen gerecht 
werden. Im Zentrum der Vorlage steht die Schaffung eines 
einheitlichen Systems der Ausbildungsförderung für allgemein- und 
berufsbildende Ausbildungswege. Des Weiteren sollen in Zukunft 
elternunabhängige Ausbildungsbeihilfen für Antragssteller ab dem 25. 
Altersjahr möglich sein. Gleichzeitig soll durch die generelle 
Kombination der Ausbildungsbeihilfen aus Stipendium und Darlehen 
sowie eine allgemeine Höchstbezugsdauer die Eigenverantwortung der 
Stipendienbezüger gefördert und gefordert werden.
Finanzielle Entlastung für Eltern
Ebenso wurde bei der Ausgestaltung des neuen Stipendiengesetzes 
grössten Wert darauf gelegt, dass Eltern, deren Kinder in Ausbildung 
sind, stärker finanziell entlastet werden können. Auch 
alleinerziehende Eltern sollen von finanziellen Vorteilen gegenüber 
dem heute gültigen Gesetz profitieren können. In administrativer 
Hinsicht soll das neue Gesetz eine Effizienzsteigerung ermöglichen, 
indem Anträge von Gesuchsstellern laufend bearbeitet werden können.
Postulat aus dem Jahr 2000 umgesetzt
Die Erarbeitung eines neuen Stipendiengesetzes geht auf ein 
Postulat der Abgeordneten der Bürgerpartei aus dem Jahre 2000 
zurück. Hauptbestandteil des Postulates war die Aufforderung, eine 
Gleichbehandlung von Berufsleuten und Studierenden im Zusammenhang 
mit Ausbildungsbeihilfen zu erreichen.

Kontakt:

Peter Kindle
Tel.: +423/236 60 21
peter.kindle@rfl.llv.li

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