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EVD: Massnahmen zugunsten des Traubensafts

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute beschlossen, Beiträge für die
alkoholfreie Verwertung eines Teils der Traubenernte 2003 
auszurichten. Die gleiche Massnahme war im vergangenen Jahr sowohl 
bei den Rebbauern wie auch bei den Konsumentinnen und Konsumenten 
sehr erfolgreich. Die Aktion beschränkt sich auf die Traubensorten 
Chasselas und Müller-Thurgau. Der Weinsektor befindet sich 
gegenwärtig in einer schwierigen Situation. Die liberalere 
Importregelung ist dafür jedoch nicht allein verantwortlich. 
Vielmehr haben sich auch die Präferenzen der Konsumentinnen und 
Konsumenten geändert. Die vom Bund geförderten Umstellungen im 
Rebbau sind auch in diesem Jahr weiter fortgeschritten, sie werden 
jedoch erst in zwei bis drei Jahren Wirkung zeigen. Der Bundesrat 
hat deshalb beschlossen, den Rebbau in diesem Herbst nochmals mit 
einer Traubensaft-Aktion zu unterstützen. Die Massnahme entlastet 
kurzfristig den Weissweinmarkt der Sorten Chasselas und 
Müller-Thurgau. Mit den maximal 7 Millionen Franken werden rund 3,5 
Millionen Liter, oder 5 Prozent des Weisswein- Konsums, vom Markt 
genommen. In den am stärksten betroffenen Weinbaugebieten sollten 
sich die Preise für Trauben, die zu Saft, Sauser oder ähnlichen 
Produkten verarbeitet werden, denjenigen für Wein angleichen. Die 
Finanzmittel werden nur jenen Kantonen bereitgestellt, welche 
mindestens die Produktionsbeschränkungen von 2002 fortschreiben.
Die Massnahme steht im Einklang mit der Strategie der Agrarpolitik 
2007, wie sie das Parlament eben beschlossen hat. Dazu gehören die 
Gewährung von Umstellungsbeiträgen sowie die Unterstützung der 
Absatzförderung im Inland und beim Export. Im letzten Punkt wird 
insbesondere von der Branche mehr Effizienz erwartet. Der 
Marktanteil der Schweizer Weine beträgt gegenwärtig 42 Prozent. Der 
Bundesrat ist überzeugt, dass dieser Anteil gehalten oder gar 
gesteigert werden kann.
Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft,
Pierre Schauenberg,
Tel. 031 324 84 21

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