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Verlängerung der Jagdpachtperiode bis 2004

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. Oktober
2002 beschlossen, die Jagdpachtperiode 1994 - 2003 um ein Jagdjahr
bis zum 31. März 2004 zu verlängern. Damit kam die Regierung einem
Ansuchen einzelner Gemeinden nach, die im Zusammenhang mit dem
Verordnungsentwurf betreffend die Ausscheidung von Ruhezonen für
Wildtiere und dem Bericht «Reviereinteilung und Revierbewertung» des
Amtes für Wald, Natur und Landschaft, den Wunsch nach einer
Verlängerung geäussert hatten. Die Verlängerung der Jagdpachtperiode
soll es ermöglichen, unter Einbezug aller Beteiligten und nach
gründlicher Prüfung der Vernehmlassungsergebnissen, die
Voraussetzungen und Auflagen für die nächste Jagdpachtperiode
eindeutig und verbindlich festzulegen.
Im August 2002 hat die Regierung den Verordnungsentwurf betreffend
die Ausscheidung von Ruhezonen für Wildtiere und einen sich darauf
abstützenden Bericht über die Neueinteilung der Jagdreviere den
interessierten Kreisen mit Frist bis zum 13. September 2002 zur
Vernehmlassung unterbreitet. Neben den Gemeinden und
Alpgenossenschaften als direkt Betroffene wurden auch die im
einschlägigen Bereich tätigen Organisationen und Amtsstellen in die
Vernehmlassung einbezogen.
Eine Vielzahl der in die Vernehmlassung einbezogenen Gemeinden und
Alpgenossenschaften haben daraufhin bereits ihre Stellungnahme
abgegeben. Die Regierung darf festhalten, dass in diesen
Stellungnahmen eine grundsätzlich positive Haltung sowohl zur
Ausscheidung von Ruhezonen für Wildtiere als auch zur Neueinteilung
der Jagdreviere festzustellen ist. Diese Massnahmen werden allgemein
als ein wichtiger Schritt hin zu einem verstärkten Schutz unserer
wildlebenden Tierarten und einer nachhaltigen Jagd anerkannt. Mehrere
Vernehmlassungsteilnehmer haben um eine Fristverlängerung angesucht,
um sich eingehender mit der Thematik befassen zu können. In
Anbetracht der grossen Bedeutung der Materie und im Bemühen um die
Erarbeitung einer Lösung unter Einbezug aller Meinungen hat die
Regierung deshalb die Vernehmlassungsfrist bis zum 13. Dezember 2002
verlängert. Somit soll ein grösstmöglicher Konsens herbeigeführt
werden. Die Umsetzung der Wald-Wild-Strategie 2000 soll auf einer
breiten und tragfähigen Grundlage langfristig gesichert werden.
Die Regierung bekräftigt, dass die Erkenntnisse und Ergebnisse der
«Wald-Wild-Strategie 2000: Gutachten zur praktischen Lösung des
Wald-Wild-Problems im Fürstentum Liechtenstein» die sachlich
relevante Grundlage für die notwendigen Massnahmen bilden. Dieses
Gutachten, dem schiedsrichterlicher Charakter zukommt, wurde
gemeinsam von der Liechtensteiner Pächterschaft und der Regierung in
Auftrag gegeben.
Kontakt:
Wald, Natur und Landschaft/Regierungsrat 
Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Ressort Wald
Johann Pingitzer 
Tel. +423/236'60'44

Kontakt:

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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