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Vorprüfung der Verfassungsinitiative

Vaduz (ots)

Am 2. August 2002 wurde durch Fürst Hans-Adam II.
und Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein bei der Regierung eine
Volksinitiative zur Partialrevision der Liechtensteinischen
Landesverfassung angemeldet. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom
1. Oktober 2002 einen Bericht und Antrag zuhanden des Landtags
verabschiedet, in welchem die vorgeschriebene Vorprüfung der
Initiative vorgenommen wurde. Die Regierung kommt nach eingehender
Prüfung zum Schluss, dass die Verfassungsinitiative die im
Volksrechtegesetz geregelten materiellen und formellen
Voraussetzungen erfüllt und zur Unterschriftensammlung zugelassen
werden kann.
Gemäss Gesetz über die Ausübung der politischen Volksrechte in
Landesangelegenheiten (VGR) ist die Regierung für die Prüfung der
formellen und materiellen Voraussetzungen einer Initiative zuständig.
Die Vorprüfung einer Initiative durch den Landtag umfasst die Prüfung
auf Übereinstimmung mit der Verfassung und den bestehenden
Staatsverträgen.
Im vorliegenden Fall muss die Regierung die Initiative lediglich
auf die Konformität mit bestehenden Staatsverträgen überprüfen, da
eine Verfassungsinitiative inhaltlich nicht mit dem geltendem
Verfassungsrecht übereinstimmen kann, weil sie dessen Abänderung und
Ergänzung bezweckt.
Kontakt:
Präsidium/Regierungschef 
Otmar Hasler 
Sachbearbeitung: Ressort Präsidium 
Tel. +423/236'60'07

Kontakt:

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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