Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

Telekommunikation: Neue Grundsatzerklärung zur Sicherung der Grundversorgung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober
2002 eine neue Grundsatzerklärung zur nationalen
Telekommunikationspolitik verabschiedet. Ziel dieser
Grundsatzerklärung ist einerseits, die Grundversorgung sowohl
langfristig als auch nachhaltig zu sichern. Andererseits steht im
Zentrum der Grundsatzerklärung, dass der Auftrag eines umfassenden
Service Public aufrecht erhalten bleibt. Gleichzeitig mit der
Verabschiedung dieser neuen Grundsatzerklärung, welche als Leitplanke
der politischen Ausrichtung im Bereich der Telekommunikation zu
verstehen ist, wurde auch der Ergebnisbericht der so genannten Phase
3 C der Firma Accenture AG zur Kenntnis genommen. Phase 3 C
beschäftigte sich vordergründig mit der Umsetzung des
Lösungskonzeptes für den liechtensteinischen Telekommunikationssektor
sowie mit der operativen Führung des staatseigenen Unternehmens, der
Liechtenstein TeleNet AG.
Damit das zukünftige Telekommunikationskonstrukt auch über
Leitlinien verfügt, hat die Regierung an ihrer gestrigen Sitzung eine
Grundsatzerklärung zur nationalen Telekommunikationspolitik
verabschiedet. Im Zentrum der Grundsatzerklärung steht dabei die
langfristige und nachhaltige Sicherung der nationalen und
internationalen Grundversorgung im liechtensteinischen
Telekommunikationsmarkt sowie die Aufrechterhaltung eines umfassenden
Service Public.
Weitere Zielsetzungen, die in der Grundsatzerklärung
berücksichtigt wurden, sind:
Sicherung moderner Telekommunikationsdienstleistungen und
marktgerechter Preise, Verbesserung der Erreichbarkeit, Sicherung des
internationalen Zugangs zu Technologien, Bekenntnis zum Wettbewerb im
Telekommunikationsmarkt, Regulierung in vernünftigem Mass,
Koordination der bestehenden Infrastrukturen.
Telekommunikationspolitik mit Nachdruck verfolgen
Mit der Erarbeitung und Verabschiedung einer neuen
Grundsatzerklärung verfolgt die Regierung das Ziel, den Rahmen für
die nationale Telekommunikationspolitik und ihre Zielsetzungen im
Grundsatz neu zu definieren und der Öffentlichkeit jene Richtungen
aufzuzeigen, welche die Regierung in den kommenden Jahren mit
Nachdruck verfolgen wird. Diese Grundsatzerklärung geht deshalb auch
auf Änderungen und Anpassungen in der Gesetzgebung, auf Änderungen
und Anpassungen in der Konzessionspraxis der Regierung sowie auf eine
langfristige Behandlung der Grundversorgung ein.
Nach der Veröffentlichung dieser Grundsatzerklärung und einer
Diskussion in der Öffentlichkeit - unter Einschluss einer
parlamentarischen Kenntnisnahme durch den Landtag - wird diese
Grundsatzerklärung sowohl auf Gesetzes- als auch auf Verordnungsstufe
umgesetzt werden. Von dieser Grundsatzerklärung weitgehend unberührt
bleibt die Telekommunikationspolitik im Bereich der
Mobilfunkkommunikation. Die Regierung legt jedoch grössten Wert
darauf, dass auch die Grundversorgung im Bereich der mobilen
Kommunikation gesichert wird und dass gesundheitsverträgliche Aspekte
einer laufenden Prüfung unterzogen werden.
Restrukturierung: Phase 3 C zur Kenntnis genommen
Gleichzeitig mit der Verabschiedung der neuen Grundsatzerklärung
wurde von der Regierung der Ergebnisbericht der Phase 3 C der Firma
Accenture AG, welcher sich vordergründig mit der Umsetzung des
Lösungskonzeptes für den liechtensteinischen Telekommunikationssektor
sowie mit der operativen Führung des staatseigenen Unternehmens, der
Liechtenstein TeleNet AG, beschäftigt hat, zur Kenntnis genommen.
Handlungsfelder der Liechtenstein TeleNet AG, welche dabei aktiv
einer Lösung zugeführt worden sind, finden sich u.a. in der Analyse
der Kundenstruktur, im Aufbau neuer Geschäftsfelder, in der
Bereinigung des Produktportfolios, in der Konzentration auf die
eigenen Kernkompetenzen, in der Verbesserung des unternehmenseigenen
Informationssystems sowie in organisatorischen Verbesserungen
innerhalb der Unternehmensstruktur.
Restrukturierung im Sinne der Kunden geht weiter
Die Firma Accenture AG hat Mitte Juli 2002 ihre Arbeit im Mandat
der Regierung abgeschlossen. Die Regierung wird die Restrukturierung
des liechtensteinischen Telekommunikationsbereichs unabhängig davon
eigenständig weiterführen. Ziel des weiteren Vorgehens ist in einem
ersten Schritt die Prüfung operativer Verbesserungen und die
Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit auf kommerzieller Basis
zwischen der Liechtenstein TeleNet AG und der Telecom FL AG sowie
gegebenenfalls eine Beteiligung der Swisscom Fixnet AG an der
Liechtenstein TeleNet AG. Zu diesem Zweck haben beide Eigentümer im
Mai dieses Jahres auch eine entsprechende Absichtserklärung
unterzeichnet.

Kontakt:

Verkehr und Kommunikation/
Regierungschef-Stellvertreterin
Rita Kieber-Beck
Sachbearbeitung: Ressort Kommunikation
Tel. +423/236'60'74

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 02.10.2002 – 11:38

    Leistungsvereinbarungen: Gutachten wird Klarheit schaffen

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat vor geraumer Zeit mit drei liechtensteinischen Medien Leistungsvereinbarungen mit konkret definierten Aufträgen abgeschlossen. In jährlicher Abfolge werden diese Leistungsvereinbarungen neu verhandelt, die Inhalte geprüft und allenfalls angepasst. Während die Regierung innerhalb der Finanzkommission des Landtages - dies selbstverständlich vor Abschluss dieser Vereinbarungen - und ...

  • 02.10.2002 – 11:04

    Arbeitsgruppe zur Behandlung der Gewaltproblematik bestellt

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2002 eine Arbeitsgruppe zur Behandlung der Gewaltproblematik eingesetzt. Die Gewaltschutzkommission soll unter der Leitung des Vorsitzenden der Koordinationsgruppe Rechtsradikalismus der Landespolizei stehen. Als weitere Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Vertreter oder Vertreterinnen des Amtes für Soziale Dienste, der Landespolizei, des Schulamts, der ...

  • 02.10.2002 – 11:04

    Finanzkontrolle erhält neue Stellung

    Vaduz (ots) - Um die Oberaufsicht des Parlaments über die Geschäfts- und Haushaltsführung der Regierung und Verwaltung zu verstärken, soll die Finanzkontrolle als ständiges Organ der Finanzaufsicht Vorrangig die Geschäftsprüfungskommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Dies schlägt die Regierung in ihrer Vorlage zur Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes vor. Die Bestimmungen des ...