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Richtlinien zu Investmentunternehmen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur
Abänderung der Richtlinie 85/611/EWG, welche die Rechts- und
Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) koordiniert, zuhanden des
Landtags verabschiedet. Diese Abänderung geschieht durch die
Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG.
Die Richtlinie 85/611/EWG führte im Finanzdienstleistungssektor
eine grundlegende Harmonisierung ein. Die Zulassungs- und
Aufsichtsysteme wurden gegenseitig anerkannt. Damit wurden die
Solvabilität und der Anlegerschutz in den Mitgliedstaaten
sichergestellt. In der Richtlinie sind umfassende Regeln für die
Zulassung der Investmentgesellschaften festgehalten. Dadurch werden
der freie Dienstleistungsverkehr ermöglicht und die Stabilität des
Finanzsystems gestärkt. Die Entwicklung des europäischen und
internationalen Fondsmarktes macht aber eine weitergehende
Regulierung dieser Bestimmungen notwendig.
Ausführlicher regelt die Richtlinie 2001/107/EG vor allem
gleichwertige Marktzugangsvorschriften sowie Bestimmungen über die
Gründung von Zweigniederlassungen.
Weiters sieht die Richtlinie vor, dass Mitgliedstaaten den
Verwaltungsgesellschaften die Möglichkeit eröffnen können, neben der
gemeinsamen Portfolioverwaltung eine individuelle Portfolioverwaltung
auszuüben, wenn dadurch keine Interessenskonflikte entstehen.
Neu wird nun die Möglichkeit, spezifische Aufgaben und Funktionen
auf Dritte übertragen zu können, auch im europäischen Recht
festgehalten. Da das Gesetz über Investmentunternehmen dies bereits
erlaubt, muss lediglich deren nähere Ausgestaltung umgesetzt werden.
Notwendig werden nähere Bestimmungen über ein internes
Kontrollverfahren sowie der Erlass von Wohlverhaltensregeln. Neu
verlangt die Richtlinie auch die Einrichtung flexiblen Eigenkapitals
und erhöht auch die notwendigen Eigenmittel.
Weiters wird ein vereinfachter Prospekt zusätzlich zum bisherigen
Prospekt mit integriertem Anlagereglement eingeführt. Dieser soll
anlegerfreundlich gestaltet werden und die wichtigsten Informationen
für den Durchschnittsanleger enthalten.
Bisher war der Geltungsbereich der Richtlinie 85/611/EWG auf die
Organismen für gemeinsame Anlagen des offenen Typs beschränkt, deren
einziges Ziel die Anlage in Wertpapieren war. Angesichts der
Marktentwicklung sollen die Anlagemöglichkeiten der OGAW auf andere
hinreichend liquide Finanzanlagen als Wertpapiere ausgedehnt werden.
Diese Abänderung geschieht durch die Richtlinie 2001/108/EG. Es
werden mit dieser Richtlinie auch die Anlagemöglichkeiten in Derivate
erweitert und die Nachbildung von Indizes ermöglicht.
Wegen des engen inhaltlichen und sachlichen Zusammenhanges wurden
beide Richtlinien in einem Beschluss zusammengefasst und werden in
einem einzigen Bericht und Antrag dem Landtag vorgelegt.
Beide Richtlinien werden ihre Umsetzung im Gesetz über
Investmentunternehmen und in der dazugehörenden Verordnung erfahren.

Kontakt:

Ressort: Finanzen/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Amt für Finanzdienstleistungen, Tel. +423/236'62'21

Presse- und Informationsamtes des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 510 2002/2635-7412

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