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EG-Verordnung über Statut der Europäischen Gesellschaft

Vaduz (ots)

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur
EG-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft zuhanden
des Landtags verabschiedet. Das Statut der Europäischen Gesellschaft
(SE-Statut) ist ein neues Rechtsinstrument auf der Grundlage des
Gemeinschaftsrechts, welches Unternehmen die Möglichkeit bietet, eine
Europäische Gesellschaft (Abkürzung 'SE' für 'Societas Europaea') zu
gründen.
Die SE hat den Vorteil, dass sie europaweit agieren kann und dem
Gemeinschaftsrecht unterliegt, das in den Mitgliedstaaten direkt
anwendbar ist. Demnach bietet die SE Unternehmen, die in mehreren
Mitgliedstaaten tätig sind, die Möglichkeit, eine
Unternehmensverfassung nach dem Gemeinschaftsrecht zu wählen und so
ihre Aktivitäten nach einheitlichen Regeln mit einer einheitlichen
Geschäftsführung und einem einheitlichen Berichtssystem auszuführen,
anstatt in jedem Staat eine Tochtergesellschaft gründen zu müssen,
welche dem jeweiligen nationalen Recht unterliegen würde.
Die SE erlaubt eine einheitliche Rechtsstruktur und ermöglicht so
eine Senkung von Verwaltungskosten. Die Verordnung über das Statut
der Europäischen Aktiengesellschaft (die in den Mitgliedstaaten
direkt anwendbar ist) wird durch einen Rechtsakt ergänzt, nämlich
durch die Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer (die der
Umsetzung in innerstaatliches Recht bedarf).
Verordnung und Richtlinie werden drei Jahre nachdem sie förmlich
erlassen wurden gleichzeitig in Kraft treten - somit am 8. Oktober
2004.

Kontakt:

Justiz/Regierungschef-Stellvertreterin
Rita Kieber-Beck
Sachbearbeitung: Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramt
Tel. +423/236'62'00

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li

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