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Raumplanung - Die Chance Liechtensteins Ortsplanung

Vaduz (ots)

Im Bau- und im Gemeindegesetz wird die Ortsplanung
der Gemeinden geregelt. Es liegt aber allein in der gesetzlichen wie
politischen Verantwortung der Gemeinden, mit Hilfe der
ortsplanerischen Instrumente wie Zonenplan, Bauordnung und
verschiedenen Richtplänen, ihr Gemeinwesen möglichst optimal zu
gestalten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben haben die Gemeinden
auch die zweckmässige Weiterentwicklung ihres Raumes zu
gewährleisten.
Erfolgreiche Ortsplanung ist nicht allein das Werk des
Bürgermeisters oder der Gemeindevorsteher, der Gemeinderäte oder der
Baubüros, sondern hängt wesentlich von der aktiven Mitarbeit der
Einwohnerschaft ab. Sie ist das Resultat des «Miteinander».
Ortsplanung kommt deshalb ohne Kommunikation nicht aus. Die
erfolgreiche Ortsplanung bedingt eine innovative, demokratischen
Festlegung: diesen Weg will die Gemeinde künftig einschlagen.
Heute beschränkt sich Ortsplanung vielfach auf das Erstellen der
Bauordnung und auf das Festschreiben der verschiedenen Nutzungsarten
im Zonenplan. Die Siedlungsqualität wird weitgehend sich selbst
überlassen. Der Verkehr wird zwar als störend empfun- den,
Lösungsmöglichkeiten werden oft aus Mutlosigkeit auf die Seite
geschoben. Aktive, vorausschauende Ortsplanung ist leider selten
geworden. Die Gestaltung der Quartiere und der Bauten wird dem
privaten Freiraum überlassen. Die Ortsbilder und Siedlungsräume sind
daher oft chaotisch angeordnet.
Gemeindeautonomie heisst aber aktiv für eine möglichst gute und
geordnete Weiterentwicklung der Gemeinde einzutreten.
Gemeindeautonomie und Ortsplanung bedingen einander. Daraus ergibt
sich eine Verantwortung, die täglich gelebt werden muss. Unser
Lebensraum ist zu pflegen, zu hegen und gestaltet weiterzuentwickeln.
Dies ist ein öffentlicher Auftrag.
Die Anforderungen der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Umwelt
an den Siedlungs- und Landschaftsraum sind gross und dynamisch. Es
macht den Anschein, dass die Gemeinderäte gegenwärtig zu stark mit
Alltagsproblemen befasst sind. Viel zu wenig werden in den Gemeinden
Strategien für eine kluge Entwicklungspolitik diskutiert. Gerade hier
aber liegt die Chance der Raumplanung zum Wohle der Gemeinden, der
Einwohner und ihrer Zukunft.

Kontakt:

Ressort: Inneres/Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Stabsstelle für Landesplanung
Tel. +423/236'64'71

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li

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