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Verordnung über das Gerichtspraktikum erlassen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Januar
2002 die Verordnung über das Gerichtspraktikum genehmigt. In der
Verordnung werden die Zulassung und die Ausgestaltung des
Gerichtspraktikums sowie die Rechte und Pflichten der
Rechtspraktikanten beim Liechtensteinischen Landgericht geregelt.
Das Gerichtspraktikum wird für die Zulassung zur
Rechtsanwaltsprüfung vorausgesetzt. Nachdem in der Vergangenheit
keine verbindlichen Regelungen über das Ausbildungsprogramm eines
Gerichtspraktikanten bestanden, wird mit der neuen Verordnung
erstmals eine verbindliche Handhabe des Gerichtspraktikums zur
Verfügung gestellt. Dem Landrichterkollegium wird dabei im Rahmen der
Verordnungsbestimmungen die Kompetenz eingeräumt, interne Richtlinien
für die Ausbildung und die Zuteilung der Gerichtspraktikanten zu
erlassen. Ebenso wird mit der Verordnung eine koordinierte Zulassung
von Gerichtspraktikanten gewährleistet.

Kontakt:

Ressort:
Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler

Sachbearbeitung:
Ressort Präsidium
Tel. +423/236'60'07

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 23 1/3489-1600

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