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BFE: Energiedirektoren gegen energiepolitischen Kahlschlag

Bern (ots)

Die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) wendet sich
einstimmig und entschieden gegen die vom Bundesrat beabsichtigte 
Streichung des Budgets von "EnergieSchweiz". Dies wäre ein 
inakzeptabler Verzicht auf die Energiepolitik bei Bund und Kantonen. 
Die vom Bundesrat erwogenen Ersatzmassnahmen lehnt die EnDK 
ebenfalls ab. Die damit verbundene Umkrempelung der Aufgabenteilung 
in der Energiepolitik qualifiziert sie als in zeitlicher Hinsicht 
ungeeignet, verfassungswidrig und realitätsfremd.
Energiepolitischer Kahlschlag inakzeptabel
In seiner Sitzung vom 30. April 2003 hat der Bundesrat ein 
Sparprogramm im Umfange von total 3,4 Milliarden Franken 
beschlossen. Dieses neue Sparprogramm sieht im Bereich der 
Energiepolitik folgende Kürzungen vor: 5 Mio. Franken im Jahre 2004, 
35 Mio. Franken im Jahre 2005 und 55 Mio. Franken ab 2006. 
Da "EnergieSchweiz" über ein Jahresbudget von CHF 55 Mio. 
verfügt, kommt dieser Entscheid dem Ende von "EnergieSchweiz" und 
damit dem Verzicht auf eine Energie- und Klimapolitik gleich.
Unsachlich und unverhältnismässig
Ein solcher Kahlschlag ist für die EnDK inakzeptabel, denn er ist 
aus folgenden Gründen sachlich in keiner Weise nachvollziehbar und 
unverhältnismässig:
  • Die Energiepolitik ist eine verfassungsmässig verankerte Daueraufgabe, die Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam zu erfüllen haben. Der Sparvorschlag des Bundesrates kommt faktisch einem Aufgabenverzicht gleich. Das Eidgenössische Energiegesetz (EnG) räumt den Kantonen mit eigenen Förderprogrammen zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme die Möglichkeit ein, beim Bund Globalbeiträge zu beantragen (Art. 15 Abs. 2 EnG). Gestützt auf diese Bestimmung hat die überwiegende Anzahl der Kantone (25) in ihren kantonalen Energiegesetzen Förderprogramme verankert. Die Energiepolitik der Kantone ist damit in hohem und direktem Masse mit den Globalbeiträgen des Bundes verknüpft. Eine Streichung des Budgets von "EnergieSchweiz" würde somit direkt auf die Kantone durchschlagen und hätte faktisch nicht nur auf Bundesebene das Ende der Energiepolitik zur Folge, sondern auch auf kantonaler Ebene.
  • "EnergieSchweiz" bringt der Bundeskasse mehr als es sie kostet. Zudem ist "EnergieSchweiz" gerade im KMU-Bereich (Bau- und Baunebengewerbe) äusserst beschäftigungswirksam. Mit einem ordentlichen Budget von 55 Mio. Franken pro Jahr wurden im Jahre 2001 Investitionen in Gebäudesanierungen, in andere energieeffiziente Technologien sowie erneuerbare Energien von insgesamt 800 Mio. Franken, ein Beschäftigungsvolumen von 4700 Personenjahren und ein Mehrwertsteuerertrag von rund 60 Mio. Franken ausgelöst.
  • "EnergieSchweiz" zeigt Wirkung : Im Jahre 2001 wurden die CO2- Einsparungen auf 5-8% geschätzt. Die Jahresbilanzen von "Energie2000" und "EnergieSchweiz" zeigen, dass die Wirkung zunimmt. Damit die schweizerischen Energie- und Klimaziele erreicht werden können, muss "EnergieSchweiz" jedoch noch intensiviert werden.
  • Erst vor wenigen Wochen haben die Kantone einen Bericht des Perspektivstabes der Bundesverwaltung mit dem Titel "Herausforderungen 2003-2007 - Trendentwicklungen und mögliche Zukunftsthemen für die Bundespoli-tik" zugestellt erhalten. Darin wird unter anderem ausgeführt, dass die Energiepolitik der Schlüssel ist, "mit dem die problematische Störung des globalen Klimasystems entscheidend abgeschwächt werden kann". Entsprechend wird ein "zusätzlicher Handlungsbedarf beim Elektrizitäts- und Treibstoffverbrauch und bei den erneuerbaren Energien" postuliert.
  • Vor diesem Hintergrund ist es sachlich in keiner Weise nachvollziehbar, warum das Budget von "EnergieSchweiz" zu 100% gestrichen werden soll, währenddessen im Durchschnitt eine Kürzung von 6,6% vorgenomen wird. Einzig die Wohnbauförderung soll ebenfalls zu 100% gekürzt werden.
Massvolle Beteiligung an Opfersymmetrie
Der Bundesrat hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) 
bereits Ende Januar beauftragt, ein Entlastungsprogramm im Umfang 
von 2 Milliarden Franken zu erarbeiten. Im Zuge der daran 
anschliessenden Diskussionen hat die EnDK gemeinsam mit dem 
Bundesamt für Energie (BFE) abgeklärt, inwieweit sich die 
Energiepolitik an den Sparmassnahmen beteiligen kann, ohne dass ein 
einschneidender Aufgabenverzicht resultieren würde. Gestützt auf 
diese Abklärungen wäre eine Kürzung von je CHF 5 Mio. in den Jahren 
2004 und 2005 sowie von CHF 10 Mio. ab 2006 knapp verantwortbar, 
aber nicht ohne Folgen für den Technologiestandort 
Schweiz: "EnergieSchweiz" müsste verzichten auf die Förderung von 
Pilot- und Demonstrationsanlagen und damit auf den für den Einsatz 
neuer Technologien entscheidenden Transfer neuer 
Forschungsergebnisse auf den Markt. Der erarbeitete Vorschlag 
entspricht einer Kürzung von 18%. Die Energiepolitik würde 
damit immer noch in überdurchschnittlichem Masse zur Sanierung der 
Bundesfinanzen beitragen.
Kontinuität und nicht Umkrempelung der Energiepolitik gefragt
Zur Kompensierung seines Budget-Kahlschlages will der Bundesrat 
die Einführung einer zweckgebundenen Energieabgabe zur Finanzierung 
von "EnergieSchweiz" sowie den Erlass von strengen 
Bundesvorschriften über den Energieverbrauch von Geräten, 
Motorfahrzeugen und Gebäuden zur Diskussion stellen. Die Einführung 
einer Energieabgabe erachtet die EnDK als zeitlich derart aufwendig 
(umstrittene Frage der Verfassungsmässigkeit) und gegenwärtig kaum 
mehrheitsfähig, so dass eine nahtlose Ablösung bei der Finanzierung 
von "EnergieSchweiz" nicht gewährleistet werden kann. Der Vorschlag 
nach schärferen Bundesvorschriften widerspricht im Gebäudebereich 
sodann der verfassungsmässigen Aufgabenteilung von Bund und 
Kantonen. Er kommt einer unzulässigen Kompetenzattraktion gleich, 
die zu einer zentralistischen Energiepolitik führt, was von der EnDK 
entschieden abgelehnt wird. Die Vorschriften über Geräte und 
Motorfahrzeuge müssten weit über die bisher praktizierte enge 
Anlehnung an die EU-Richtlinien hinausgehen. Der damit verbundene 
Alleingang der Schweiz würde von der Wirtschaft mit hoher 
Wahrscheinlichkeit abgelehnt. Zusammengefasst läuft dieser Vorschlag 
des Bundesrates somit auf eine verfassungswidrige und 
realitätsfremde Umkrempelung der bisherigen Energie- und 
Klimapolitik hinaus; ein der Energie- und Klimapolitik abträgliches 
Stop-and-Go mit nicht absehbarem Ausgang wäre vorprogrammiert. Genau 
dies gilt es jedoch unbedingt zu vermeiden. In der Energiepolitik 
bedarf es vielmehr der Kontinuität; dafür sind nach Meinung der EnDK 
mindestens 45 bis 50 Mio. Franken pro Jahr erforderlich.
12. Mai 2003       Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK)
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Anton Schwingruber, Präsident der 
Energiedirektorenkonferenz, 041 228 61 47
- Fadri Ramming, Sekretär der Energiedirektorenkonferenz, 081 
250 45 61

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