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EVD: Kriegsmaterialexporte an die an der militärischen Intervention gegen den Irak beteiligten Staaten

(ots)

Der Bundesrat hat nach Beginn der militärischen Intervention im Irak entschieden, die Bedingungen für den Export von Kriegsmaterial an die am Konflikt mit Truppen oder Material beteiligten Staaten zu verschärfen beziehungsweise den Export zu verbieten. Der Bundesrat erachtet die militärische Intervention gegen den Irak ohne ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates als einen bewaffneten Konflikt zwischen Staaten. Das Neutralitätsrecht kommt entsprechend zur Anwendung.

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen,
Exporte von Kriegsmaterial durch die Eidgenossenschaft zu verbieten. 
Exporte von Kriegsmaterial durch die RUAG und Unternehmen mit einer 
Beteiligung der RUAG von mehr als 50% zu verbieten, insofern sie 
entweder einen Beitrag an die militärischen Operationen leisten oder 
den „Courant normal“ übersteigen - das heisst wegen der 
militärischen Operationen zunehmen. Zu diesem Zweck werden solche 
Exporte strikte überwacht. Der Antragsteller muss ausserdem 
bescheinigen, dass das zu exportierende Material nicht für die 
laufenden militärischen Operationen eingesetzt wird. Exporte von 
Kriegsmaterial durch andere private Unternehmen gemäss der 
einschlägigen Gesetzgebung zu überwachen. Solche Exporte werden dann 
nicht bewilligt, wenn sie entweder einen Beitrag an die 
militärischen Operationen leisten oder den „Courant normal“ 
übersteigen - das heisst wegen der militärischen Operationen 
zunehmen. Die Exporte durch einen Kontrollmechanismus zu überwachen, 
welcher gemeinsam von EDA und EVD ausgerichtet wird.
Auskünfte:
Othmar Wyss,
Seco,
Tel. 031 324 09 16
Manuel Sager,
Kommunikation EVD,
Tel. 031 322 20 25

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