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EVD: Entwicklungszusammenarbeit: Der Bundesrat genehmigt neue Botschaft über die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen

(ots)

An der Sitzung vom 20. November 2002 hat der Bundesrat beschlossen, seine «Botschaft über die Weiterführung der Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit» dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Der Bundesrat beantragt einen sechsten Rahmenkredit in Höhe von 970 Millionen Franken. Mit diesem neuen Rahmenkredit können für eine Dauer von mindestens fünf Jahren ab dem Inkrafttreten neue Verpflichtungen eingegangen werden. Die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen sind ein wichtiger Teil der schweizerischen Entwicklungspolitik (rund 15 % der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz). Diese Massnahmen werden im Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe beschrieben. Die Botschaft bekräftigt den Willen, in den Entwicklungsländern ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu begünstigen und deren Integration in den Welthandel zu fördern. Im Mittelpunkt steht dabei die Bekämpfung der Armut. Das Vorgehen orientiert sich an folgenden Angelpunkten:

  • Unterstützung der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wachstum und für die Armutsbekämpfung;
  • Stärkung und Ausbau des Privatsektors, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen;
  • Förderung der Integration in den Welthandel und einer nachhaltigen Entwicklung;
  • Auf- und Ausbau von leistungsfähigen und dauerhaften Basisinfrastrukturen;
  • Verstärkung der Kohärenz der Politikbereiche und Verbesserung der Wirksamkeit der Entwick-lungshilfe.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) des Eidgenössischen 
Volkswirtschaftsdepartements (EVD) ist mit der Umsetzung dieser 
Massnahmen betraut.
Mit dem Entscheid, diesen sechsten Rahmenkredit dem Parlament zu 
unterbreiten, unterstreicht der Bundesrat die Bedeutung der 
öffentlichen Entwicklungshilfe, die eine Hebelwirkung entfalten und 
die Entwicklung des Privatsektors vorantreiben soll. Letzteres ist 
eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen 
und die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Partnerländern. 
Der Bundesrat weist auch auf die Notwendigkeit hin, die Kohärenz 
zwischen der Aussenpolitik der Schweiz und ihrer 
Entwicklungshilfepolitik laufend zu überprüfen.
Bern, 21. November 2002
Für weitere Auskünfte:
Brigitte Chassot, seco, Entwicklung und Transition, Tel. 031 324 08 
58 oder 
Christian Hofer, seco, Tel. 031 324 09 10

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