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EVD: Anreizsystem verbessert Datenqualität der Tierverkehrsdatenbank

(ots)

Der Bundesrat hat heute mit der Änderung von drei Verordnungen die Grundlagen für mehr Qualität bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gelegt: Ein Bonus-Malus-System soll die Meldedisziplin der Rindviehhalter und der Schlachtbetriebe erhöhen und damit die Datenqualität insgesamt verbessern.

Voraussetzung für eine lückenlose Tierverkehrskontrolle (TVK) ist 
eine funktionierende Tierverkehrsdatenbank. Meldungen bezüglich Zu- 
und Abgänge der Tiere von der Geburt bis zur Schlachtung sind 
gesetzlich vorgeschrieben. Die Meldedisziplin und damit die 
Datenqualität sind jedoch bei der seit dem 1. Dezember 1999 
betriebenen TVD noch ungenügend. Mit einem Bonus-Malus-System soll 
sie jetzt verbessert werden: Der Anreiz („Bonus“) besteht darin, 
dass die Beiträge des Bundes an die Mehrkosten für die Entsorgung 
von Schlachtabfällen nicht mehr an die Entsorgungsbetriebe, sondern 
an korrekt meldende Rindviehhalter und Schlachthöfe ausbezahlt 
werden. Bezahlt werden 13 Franken pro korrekte Geburts- und 
Schlachtmeldung. Für fehlende oder mangelhafte Meldungen wird eine 
Bearbeitungsgebühr („Malus“) erhoben.
Die heutige Form der Beitragszahlungen an die Entsorgungsbetriebe, 
mit denen der BSE-bedingte Mehraufwand abgegolten wird, wirkt sich 
längerfristig wettbewerbs- und innovationshemmend aus. Die Regelung 
ist befristet. Der Bundesrat hat in der Agrarpolitik 2007 eine 
Dauerlösung vorgeschlagen, deren Finanzierung mit neuen Einnahmen 
aus der Versteigerung der Fleischimportkontingente gekoppelt ist. Im 
Sinne einer Übergangsregelung soll das Anreizsystem bereits für 2003 
eingeführt werden.
Höhere Abgaben für Ohrmarken (fünf statt zwei Franken) sowie eine 
zusätzliche Gebühr von zwei Franken bei der Schlachtung bilden die 
Basis für eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung der TVD. Der 
Abbau von Doppelspurigkeiten, beispielsweise bei den Geburtmeldungen 
oder beim Tierverzeichnis, soll den administrativen Aufwand der 
Tierhalter vermindern und zur Verbesserung der Datenqualität 
beitragen. Dazu werden die TVD-Daten künftig auch anderweitig 
genutzt, etwa von Zuchtorganisationen, Labelprogrammen oder vom Bund 
bei den Zusatzkontingenten.
Bern, 20. November 2002
Für weitere Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Direktionsstab, Vizedirektor Jacques 
Chavaz, Tel. 031 322 25 02

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