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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

Verordnung über die Gebiete, welche vom "Bonny" profitieren sollen - Neue Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete

Bern (ots)

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement
veröffentlicht die Verordnung über die Festlegung der
wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete. Aufgrund der Anpassung, welche
vor allem strukturelle Faktoren berücksichtigt, erhöht sich der
Anteil der begünstigten Gebiete von 25% auf etwas über 27% in Bezug
auf die Schweizer Bevölkerung.
Als der Bundesbeschluss über die wirtschaftlichen
Erneuerungsgebiete im Frühling 2001 verlängert wurde, verlangte das
Parlament, dass für die Festlegung der zu begünstigenden Gebiete
vermehrt strukturelle Faktoren berücksichtigt werden sollten. Deshalb
wurde in die Verordnung des Bundesrates ein Mechanismus eingeführt,
welcher den Kantonen einen grösseren Handlungsspielraum lässt: das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat im Dezember 2001
Obergrenzen bestimmt, auf deren Grundlage die Kantone detaillierte
Vorschläge einreichten. Die in der Verordnung des EVD verfügte
Festlegung führte zu einer leichten Erhöhung des Anteils der davon
profitierenden Gebiete, von 25 auf 27,3% in Bezug auf die Schweizer
Bevölkerung.
Hinsichtlich der Verordnung vom 30. Juni 1997 ist festzuhalten:
Bei 2 Kantonen profitiert das ganze Kantonsgebiet: NE, JU;
In 7 Kantonen erhöht sich der Anteil im Vergleich zu 1997: BE, LU,
   FR, SG, GR, TG, TI; 2 kommen neu dazu: OW und AR;
In 6 Kantonen verringert sich der Anteil der begünstigten Gebiete:
   UR, GL, SO, SH, VD, VS;
9 Kantone profitieren nicht vom Bundesbeschluss: ZH, SZ, NW, ZG,
   BS, BL, AI, AG, GE.

Kontakt:

Philippe Jeanneret
Chef Ressort Unternehmen/Finanzierungen
Tel. +41/31/322'29'61

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