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Bundessubventionen: Fünfter und letzter Controlling-Bericht

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute vom 5. Controlling-Bericht
des Eidg. Finanzdepartementes (EFD) Kenntnis genommen. Dieser dient
der Überprüfung der im Bereich der Bundessubventionen eingeleiteten
Massnahmen. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, damit das
Controlling zur ersten vollständigen Subventionsüberprüfung
abzuschliessen, da die Umsetzung der Massnahmen nach Plan verläuft.
Der Bericht hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen.
Am 14. April 1999 hatte der Bundesrat den zweiten Teil des
Subventionsberichtes verabschiedet und an die Eidg. Räte zur
Kenntnisnahme weitergeleitet. Zusammen mit dem ersten
Subventionsbericht (vom Bundesrat am 25. Juni 1997 gutgeheissen)
wurde damit die nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes
vorgeschriebene, umfassende Überprüfung der Bundessubventionen
vollständig abgeschlossen.
Mit der Verabschiedung der beiden Berichte hatte der Bundesrat
gleichzeitig die Departemente beauftragt, die zur Umsetzung
erforderlichen Massnahmen an die Hand zu nehmen. Dem EFD wurde der
Auftrag erteilt, ein zentrales Controlling der Umsetzung
durchzuführen und dem Bundesrat periodisch Bericht zu erstatten.
Der vorliegende 5. Controlling-Bericht informiert nun mit Stand
Ende 2001 über die Umsetzung der in den beiden Subventionsberichten
festgehaltenen erforderlichen Massnahmen. Er hält fest, dass die
insgesamt 378 Massnahmen grösstenteils nach dem vom Bundesrat
festgelegten Vorgehen umgesetzt werden. Bis Ende 2001 sind 89%
sämtlicher Massnahmen realisiert oder in Realisierung begriffen. Ab
dem Jahr 2005 sollte der Wirkungsbeginn bei praktisch allen
Massnahmen eingesetzt haben. Rund ein Fünftel der Massnahmen wird im
Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA)
umgesetzt.
Die ausgewiesene Sparwirkung der Massnahmen beträgt zwischen den
Jahren 2000 und 2002 über 100 Millionen, in den Jahren 2003 und 2004
rund 130 Millionen und ab dem Jahr 2005 über 210 Millionen pro Jahr.
Weil die notwendigen Umsetzungsschritte nunmehr für sämtliche
Massnahmen eingeleitet sind, besteht keine weitere Notwendigkeit für
die Fortführung des zentralen
Controllings. Der 5. Controllingbericht schliesst somit die
Berichterstattung über die erste vollständige Überprüfung der
Bundessubventionen ab.

Kontakt:

Thomas Brügger
Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41/31/324'92'16

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/(0)31/322'60'33
Fax +41/(0)31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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