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EFD: Stärkere Fokussierung auf die Steuerbelastungsunterschiede

Bern (ots)

05. Dez 2003 (EFD) Der jährlich ermittelte und
publizierte Steuerbelastungsindex kann nicht unbesehen als Massstab 
für eine über- oder unterdurchschnittliche Steuerbelastung eines 
Kantons interpretiert werden. Ein solcher Massstab wäre der 
Steuerbelastungsindex nur, wenn das Steuersubstrat in allen Kantonen 
genau gleich verteilt wäre. An Stelle des Steuerbelastungsindexes 
sollen künftig deshalb detaillierte Steuerbelastungsunterschiede in 
den Mittelpunkt einer jährlichen ausführlichen Medienmitteilung 
gerückt werden. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine 
Interpellation von Nationalrat Adrian Imfeld (CVP/OW) fest.
Imfeld hatte in seinem Vorstoss vom 18. Juni 2003 wissen wollen, ob 
der Bundesrat bereit sei, anstelle eines einzigen Teilindexes 
künftig drei verschiedene Indizes (Index der tiefen Einkommen, Index 
der mittleren Einkommen und Index der hohen Einkommen) zu erstellen 
sowie von einem reinen Steuerbelastungsindex abzusehen und statt 
dessen einen differenzierten Gesamtbelastungsindex zu erarbeiten.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass in der 
ausführlichen Publikation der Eidg. Steuerverwaltung seit Jahren die 
drei vom Interpellanten erwähnten Teilindizes veröffentlicht würden. 
Um in der Öffentlichkeit eine grössere Differenzierung zu 
ermöglichen, solle im Einklang mit dem Interpellanten die Analyse 
der Steuerbelastungsunterschiede künftig in den Mittelpunkt einer 
jährlichen ausführlichen Medienmitteilung gerückt werden. Dadurch 
könne beispielsweise für Obwalden klarer herausgestrichen werden, 
dass in diesem Kanton die Steuerbelastung für höhere Einkommen nicht 
über-, sondern unterdurchschnittlich ausfalle.
Laut Bundesrat stellt der Steuerbelastungsindex bis zum 
Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der 
Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) ein 
wichtiges Element für die Berechnung des Finanzkraftindexes dar. 
Dieser bilde das tatsächlich vorhandene Steuersubstrat in den 
Kantonen und Gemeinden ab. Die Erstellung eines differenzierten 
Gesamtbelastungsindexes, der so unterschiedliche 
Haushaltsbelastungen wie Mietzinsen, Krankenkassenprämien und 
Steuern zu umfassen hätte, wäre mangels geeigneter statistischer 
Grundlagen für die Gewichtung nicht zielführend. Daher werde auf die 
Publikation eines Gesamtbelastungsindexes verzichtet. Eine 
transparente Darstellung der Gesamtbelastung der Haushalte könne am 
ehesten im Rahmen eines Systems verschiedener Indikatoren 
entsprochen werden, wie sie derzeit unter der Federführung der 
Bundeskanzlei erarbeitet werde.
Auskunft: Rinaldo Signoroni, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 
73 82.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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