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EFD: Bundesrat lehnt die Einführung eines Finanzreferendums ab

Bern (ots)

16. Jun 2003 (EFD) Im Rahmen seiner Vorlage zur
Volksrechtsreform hat der Bundesrat 1996 u.a. die Einführung des 
Finanzreferendums vorgeschlagen. In der parlamentarischen Beratung 
hat sich dieses neue Instrument nicht als mehrheitsfähig erwiesen. 
Es ist auch im Rahmen der vom Parlament initiierten Neuauflage der 
Volksrechtsreform nicht mehr aufgenommen worden. Aus diesem Grund 
erachtet es der Bundesrat nicht als opportun, bereits jetzt wieder 
eine Änderung der Volksrechte in Angriff zu nehmen und beantragt die 
Motion von Nationalrat Erich Müller (FDP/ZH) über die Einführung 
eines Ausgabenvetos abzulehnen.In seiner Motion fordert Nationalrat 
Müller den Bundesrat dazu auf, bis spätestens Ende 2003 eine Vorlage 
für einen Verfassungsartikel auszuarbeiten, der gewichtige 
Ausgabenbeschlüsse einem fakultativen Referendum (Ausgabenveto) 
unterstellt.
Die Diskussion um die Einführung eines Finanzreferendums auf 
Bundesebene ist nicht neu. Im Rahmen seiner Vorlage zur 
Volksrechtsreform im Jahr 1996 hat der Bundesrat u.a. die Einführung 
des Finanzreferendums vorgeschlagen. In der parlamentarischen 
Beratung hat sich dieses neue Instrument jedoch nicht als 
mehrheitsfähig erwiesen. Es ist auch im Rahmen der vom Parlament 
initiierten Neuauflage der Volksrechtsreform nicht mehr aufgenommen 
worden, über die Volk und Stände im Februar 2003 abgestimmt haben. 
Dazu kommt, dass der Bundesrat sich immer wieder gegen punktuelle 
Änderungen im Bereich der Volksrechte ausgesprochen hat. 
Veränderungen im institutionellen Bereich sollten aus einer 
Gesamtschau heraus und nicht punktuell erfolgen. Nur auf diese Weise 
kann das notwendige institutionelle Gleichgewicht gewahrt werden.
Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die kommunalen und 
kantonalen Erfahrungen und Lösungen nicht einfach auf die 
Bundesebene übertragen werden können. Bei Kantonen und Gemeinden 
besteht das Finanzreferendum (obligatorisch und/oder fakultativ) 
seit längerem. Es ist unbestritten, dass sich das Instrument des 
Finanzreferendums auf Kantons- und Gemeindeebene bewährt hat. Zudem 
ist empirisch erwiesen, dass das Finanzreferendum eine 
ausgabendämpfende Wirkung hat. Die Struktur des Bundeshaushalts ist 
jedoch eine grundlegend andere als die der Kantone und der 
Gemeinden. Der Eigenbereich ist beim Bund anteilsmässig deutlich 
geringer. Viele Transferausgaben ergeben sich aus gesetzlichen 
Verpflichtungen, bei denen wenig Spielraum besteht. Würden solche 
Transferausgaben dem Referendum unterstellt, könnte das Problem der 
Übersteuerung auftreten. Dies wäre dann der Fall, wenn in einer 
Volksabstimmung ein Gesetz, das Ausgaben vorsieht, zwar angenommen, 
der dazugehörende Finanzierungsbeschluss jedoch abgelehnt wird.
Insgesamt kommt der Bundesrat zum Schluss, das zumindest zum 
jetzigen Zeitpunkt kein Finanzreferendum auf Bundesebene eingeführt 
werden sollte.
Auskunft: Urs Plavec, Eidg. Finanzverwaltung ,Tel 031 322 61 72 
Werner Weber, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 323 29 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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