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EFD: Bericht über Korruptionsprävention

Bern (ots)

16. Jun 2003 (EFD) In den öffentlichen Verwaltungen
der Schweiz wird die Korruption mit einer ganzen Reihe von 
Massnahmen bekämpft. Der Bundesrat hat heute einen Bericht 
gutgeheissen, der einen Überblick über diese Massnahmen gibt. Im 
Anhang enthält der Bericht Hinweise zur Anwendung des Verbots der 
Vorteilsannahme in der Bundesverwaltung.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates reichte 1999 - 
anlässlich der Revision des Korruptionsstrafrechts - ein Postulat 
ein, das die Prüfung von verschiedenen Massnahmen zur 
Korruptionsprävention in den öffentlichen Verwaltungen verlangte. In 
Erfüllung dieses Postulats hat der Bundesrat heute einen "Bericht 
über Korruptionsprävention" gutgeheissen.
Der Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe vorbereitet, die unter der 
Leitung des Eidgenössischen Personalamts EPA stand und in der 
Bundesstellen aus mehreren Departementen vertreten waren. Kantonale 
Stellen hatten Gelegenheit, Anregungen einzubringen und zu einem 
Berichtsentwurf Stellung zu nehmen.
Der Erfolg der Korruptionsprävention hängt, wie der Bericht betont, 
nicht in erster Linie von einzelnen Instrumenten ab. Entscheidend 
ist vielmehr das Zusammenspiel einer ganzen Reihe von Massnahmen. 
Dazu gehören beispielsweise personalrechtliche Vorschriften über die 
Annahme von Geschenken und über Nebenbeschäftigungen, wirksame 
interne Kontrollsysteme und die Sensibilisierung der Angestellten 
für Korruptionsgefährdungen und Präventionsmöglichkeiten.
Ein Thema, das im Zusammenhang mit der Korruptionsprävention immer 
wieder zu reden gibt, ist die Annahme von Geschenken und anderen 
Vorteilen durch Angestellte der öffentlichen Verwaltungen. In der 
Bundesverwaltung ist die Vorteilsannahme grundsätzlich verboten. 
Ausnahmsweise zulässig ist nur die Annahme von Vorteilen, die 
geringfügig und sozial üblich sind. Die bewusst offen formulierte 
Regelung erlaubt Lösungen, die auf jeweilige Situation zugeschnitten 
sind. Der Bericht bietet in einem Anhang Hilfe zur Konkretisierung 
dieser Vorschriften im Arbeitsalltag.
Auskunft: 
Ulrich Schneider, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 01 82
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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