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EFD: Beratungsfirmen: mehr Transparenz im Beschaffungswesen der Bundesverwaltung

Bern (ots)

16. Jun 2003 (EFD) Beratungsfirmen sind mit Sorgfalt
und Umsicht auszuwählen. Dabei müssen vor der Beschaffung einer 
Dienstleistung Nutzen und Gefahren einer externen Vergabe sorgfältig 
geprüft werden. Ein sich in Arbeit befindendes 
Beschaffungsstatistikkonzept werde mehr Transparenz in das an sich 
schon geregelten Beschaffungswesen der Bundesverwaltung bringen. 
Dies hält der Bundesrat in Beantwortung einer Interpellation von 
Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) fest.
Mit einer Interpellation hatte Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) 
Auskunft über die Auftragspraxis der Bundesverwaltung und der 
Bundesbetriebe gegenüber Beratungs- und Revisionsfirmen verlangt.
Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass vor der 
Beschaffung einer Leistung auf dem freien Markt der Nutzen und die 
Gefahren einer externen Vergabe sorgfältig abgewogen werden sollen. 
Er vertritt die Auffassung, dass vor jeder Vergabe eines externen 
Auftrags mit Sorgfalt und Umsicht geprüft wird, ob und in welchem 
Umfang eine Leistung durch die Bundesverwaltung selbst oder durch 
eine private Unternehmung erbracht werden soll. Nicht zweckmässig 
ist der Beizug externer Dienstleistungen dort, wo Daueraufgaben zu 
erfüllen seien und Kompetenzen eingekauft würden, die im Hinblick 
auf die künftige Aufgabenerfüllung intern selbst aufgebaut werden 
müssten.
Weiter führt der Bundesrat in seiner Antwort aus, dass das 
Beschaffungsverfahren in der Bundesverwaltung durch das 
Beschaffungsrecht des Bundes (Bundesgesetz bzw. Verordnung über das 
öffentliche Beschaffungswesen) zentral vorgegeben sei.
Die Bundesverwaltung, als öffentliche Auftraggeberin, müsse 
Beratungsfirmen mit besonderer Sorgfalt und Umsicht auswählen sowie 
zielführend aktiv steuern. Der Bundesrat beabsichtige jedoch nicht, 
Firmen losgelöst von konkreten Beschaffungen auf ihre 
Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen und eine sog. Schwarze Liste zu 
führen. Er erachte diese Massnahme unter dem Aspekt der 
Verhältnismässigkeit als problematisch, zudem fehle auch die 
notwendige gesetzliche Grundlage.
Das Reformprogramm "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget" 
(FLAG) habe gezeigt, dass notwendige Umsetzungsunterstützung 
durchaus mit verwaltungsinternen Fachleuten/-stellen erfolgreich und 
weitestgehend ohne Beizug externer Spezialisten erbracht werden 
könne. Der Bundesrat sei bereit, diese Praxis fortzusetzen.
Mangels einer zentral geführten Statistik kann der Bundesrat die 
Frage, welche Beratungs- und Consultingfirmen in den letzten zwei 
Jahren Beratungs- und Studienaufträge erhalten haben und welche 
Kosten damit verbunden waren, nicht beantworten. Das sich in Arbeit 
befindende neue Beschaffungsstatistikkonzept werde jedoch dem 
berechtigten Anliegen nach mehr Transparenz in diesem Bereich 
Rechnung tragen.
Auskunft: Rolf Jenzer, Eidg. Personalamt EPA, Tel. 031 322 70 02
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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