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EFD: Erstmalige Veröffentlichung des Jahresberichts der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei

Bern (ots)

03. Apr 2003 (EFD) Die Kontrollstelle für die
Bekämpfung der Geldwäscherei hat heute Donnerstag erstmals 
Rechenschaft abgelegt über ihre Aufsichtstätigkeit über alle dem 
Geldwäschereigesetz unterstellten Finanzintermediäre des 
Nichtbankensektors und die von ihr anerkannten 
Selbstregulierungsorganisationen.
Die umfassende Rechenschaftsablage, welcher eine Zusammenfassung 
vorangestellt wird, gibt zu Beginn einen Überblick über die 
gesetzlichen Grundlagen der von der Kontrollstelle wahrzunehmenden 
Tätigkeit, über bereits gefällte Grundsatzentscheide im Rahmen der 
von den Finanzintermediären wahrzunehmenden Sorgfaltspflichten und 
über die bisherige Praxis zu Unterstellungsfragen im Rahmen des 
Geldwäschereigesetzes.
Ein wesentlicher Teil des Jahresberichtes befasst sich mit den 
Beziehungen zu den 12 Selbstregulierungsorganisationen (SRO), den 
direkt unterstellten Finanzintermediären, der Marktaufsicht sowie 
der Revisionstätigkeit der Kontrollstelle. Weitere Kapitel sind der 
Zusammenarbeit mit anderen Bundesbehörden und dem internationalen 
Bereich, so der Revision der Empfehlungen der Financial Action Task 
Force on Money Laundering (FATF) oder den Spezialempfehlungen und 
Massnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung gewidmet.
Die Kontrollstelle vermittelt ebenfalls einen Überblick über ihre 
bisherige Öffentlichkeitsarbeit und ihre Tätigkeit im Zusammenhang 
mit dem Aufbau effizienter Strukturen. Den Abschluss der 
Berichterstattung bilden statistische Daten der Kontrollstelle und 
der SRO.
Aufgaben der Kontrollstelle
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ist eine der 
Aufsichtsbehörden, die das Geldwäschereigesetz umsetzen. Sie ist 
verantwortlich für die Beaufsichtigung aller Finanzintermediäre des 
Nichtbankensektors, welche dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind. 
Dies sind insbesondere alle Finanzintermediäre, welche berufsmässig 
fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie 
anzulegen oder zu übertragen. Diese Finanzintermediäre können sich 
entweder einer der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) 
anschliessen, die von der Kontrollstelle anerkannt sind und durch 
sie beaufsichtigt werden oder sich der direkten Aufsicht durch die 
Kontrollstelle unterstellen. Da der Informationstätigkeit der 
Kontrollstelle ein grosser Stellenwert beigemessen wird und um dem 
allgemeinen Wunsch einer umfassenden, regelmässigen und 
transparenten Information über ihre Tätigkeit Rechnung zu tragen, 
wird sie fortan regelmässig einen Jahresbericht veröffentlichen.
Auskunft:
Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, Tel. 031 322 68 50
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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