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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Haushaltssanierung: Zusatzpaket von 1,5 Milliarden - Bundesrat prüft Spar- und Einnahmenpotenzial

Bern (ots)

14. Mär 2003 (EFD) Der Bundesrat hat die
Sanierungsstrategie für die Bundesfinanzen im Lichte der neuesten 
Beschlüsse und Forderungen von Parlament und Parteien konkretisiert. 
Dabei hatte er einerseits zu berücksichtigen, dass die zuständige 
Kommission des Nationalrates den Aufschub des Familiensteuerpakets 
abgelehnt hat. Im weiteren liegt der Auftrag von Bundesratsparteien 
auf dem Tisch, das weitgehend auf Ausgabenkürzungen basierende 
Entlastungspaket (2 Milliarden) auszubauen und auch Sparszenarien 
von 3,5 und 5 Milliarden zu prüfen. Dazu kommt eine von beiden Räten 
überwiesene Motion, die im Endeffekt nochmals strenger ist. 
Sparpakete von 5 und mehr Milliarden schliesst der Bundesrat als 
unrealistisch und nicht mehrheitsfähig aus. Hingegen betrachtet er 
einen zusätzlichen Sanierungsbedarf im Umfang von 1,5 Milliarden als 
erforderlich. Ausgehend vom Ziel einer auf dauerhaften 
Haushaltausgleich ausgerichteten und zugleich wachstumsverträglichen 
Finanzpolitik schnürt der Bundesrat zunächst ein Sanierungspaket von 
insgesamt 3,5 Milliarden. Kernstück des Sanierungspakets bildet das 
Ende Januar beschlossene Entlastungsprogramm (2 Milliarden). Dieses 
wird durch ein Zusatzprogramm (1,5 Milliarden) ergänzt. Das 
Zusatzprogramm kompensiert den abgelehnten Aufschub der 
Familienbesteuerung. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der 
Sparweg wichtige Staatsleistungen beeinträchtigen kann. Deshalb wird 
das Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt, als mögliche 
Alternative zu einem zusätzlichen Sparpaket auch einnahmenseitige 
Massnahmen zu prüfen und ebenfalls in beschlussreifer Form 
vorzubereiten. Dabei würden die Schaffung einer Bundeserbschafts- 
und Schenkungssteuer mit den Kantonen oder die Erhöhung der 
Mehrwertsteuer im Vordergrund stehen. Ob das Zusatzpaket nur auf dem 
Sparweg oder ganz oder teilweise auch auf Steuerweg basieren soll, 
wird der Bundesrat nach Vorlage weiterer Entscheidgrundlagen und 
nach Konsultation der Kantone in einem späteren Schritt entscheiden. 
Die ausgaben- und einnahmenseitigen Botschaften solle bis im Sommer 
vorliegen. Ebenso eine kleine Revision des Finanzhaushaltgesetzes, 
die es erlauben soll, die beim Inkrafttreten der Schuldenbremse 
vorhandenen strukturellen Defizite über mehrere Jahre hinweg 
abzubauen. Damit kann die Schuldenbremse konjunkturgerecht 
angewendet werden.
Ende Januar 2003 hat der Bundesrat auf die drastische 
Verschlechterung der Bundesfinanzlage reagiert und die Umrisse einer 
dreistufigen Sanierungsstrategie vorgelegt. Ursache dafür war der 
unerwartete, durch die Börsen- und Wirtschaftstiefs verursachte 
Wachstumseinbruch bei den Steuereinnahmen und deren Folgen. 
Kernstück der Sanierungsstrategie ist das Entlastungsprogramm im 
Umfang von 2 Milliarden. Als zweite Stufe war die Verschiebung der 
Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung geplant. Für die dritte 
Stufe wurden Steuererhöhungen zur Kompensation dauerhaft 
wegbrechender Einnahmen oder zur Finanzierung neuer 
Ausgabenbeschlüsse vorgesehen. Mit den drei bedarfsgerecht 
auslösbaren Stufen hat der Bundesrat den hohen Unsicherheiten 
bezüglich Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung Rechnung getragen.
Beschlüsse und Forderungen seit Ende Januar 2003
Seit der Präsentation von Sanierungsbedarf und -strategie 
hinzugekommen ist die Ablehnung des Aufschubs des 
Familienbesteuerungspakets durch die Wirtschafts- und 
Abgabekommission des Nationalrates (WAK-N) mit Ausfällen beim Bund 
von 735 Millionen 2005 und rund 1,4 Milliarden ab 2006. Ebenso ist 
der Forderung der bürgerlichen Bundesratsparteien nach Sparszenarien 
von 3,5 und 5 Milliarden sowie einer überwiesenen Motion Rechnung zu 
tragen, wonach die Ausgaben auf einem realen Nullwachstum 
eingefroren und Massnahmen für die ausgabenseitige Kompensation der 
demographiebedingten Mehrausgaben bei den Sozialversicherungen 
vorzulegen sind.
Dazu kommen die weiter wachsenden Unsicherheiten über die 
wirtschaftliche Entwicklung und die künftigen Steuereingänge. Ferner 
hat der Nationalrat an der Streichung der Bundesanteile von rund 1 
Milliarde pro Jahr an den Mehrwertsteueranteilen für die 
Demographiekosten von AHV und IV festgehalten und die 
Mehrwertsteuererhöhung für die IV von 1,0 auf 0,8 Prozent gesenkt. 
Im weiteren drohen Mehrbelastungen aufgrund im Parlament hängiger 
Ausgabenbegehren von insgesamt einer Milliarde ("Pipeline").
Haushalt-Realitäten und Handlungsbedarf
Bezogen auf das Jahr 2006 und ausgehend von den heutigen 
Einnahmenschätzungen besteht somit gegenüber dem Finanzplan ein 
Korrekturbedarf von 5 - 7 Milliarden, je nachdem, ob und in welchem 
Ausmass sich die Wirtschaft und damit die Steuereingänge erholen und 
ob und in welchem Ausmass politische Beschlüsse zur Stabilisierung 
oder zur Verschärfung der Haushaltlage beitragen. Sanierungsziel des 
Bundesrates ist eine auf den dauerhaften Haushaltausgleich 
angelegte, disziplinierte Finanzpolitik, die sowohl der 
finanzpolitischen Realität als auch der Wirtschaftslage Rechnung 
trägt und langfristig Vertrauen schafft. Angesichts der 
Unvorhersagbarkeit der Lageentwicklung und um nicht mit 
wachstumshemmenden Massnahmen zu überschiessen, verzichtet der 
Bundesrat darauf, bereits heute Massnahmen zum Ausgleich des 
maximalen Korrekturbedarfs zu beschliessen. Die Landesregierung legt 
zunächst ein Zusatzpaket im Umfang von 1,5 Milliarden vor. Nach dem 
Wegfall der zweiten Sanierungsstufe (Aufschub der Reform der 
Familienbesteuerung) kompensiert dieses Zusatzpaket per 2006 
zusammen mit dem Entlastungsprogramm von 2 Milliarden 
Einnahmenausfälle von 3,5 Milliarden.
Zwei mögliche Stossrichtungen für Zusatzpaket - "5-Milliarden-
Sparpaket" unrealistisch
Das Entlastungsprogramm von 2 Milliarden betrifft alle 
Staatsaufgaben. Bereits die darin vorgeschlagenen Kürzungen wurden 
von links und rechts als zu weitgehend kritisiert. Trotzdem haben 
Bundesratsparteien dem Bundesrat Prüfungsaufträge für Sparpakete im 
Umfang von 3,5 und 5 Milliarden erteilt. Während dem Bundesrat die 
ausgabenseitige Korrektur um 3,5 Milliarden zwar einschneidend, aber 
machbar erscheint, schliesst er ein Sparpaket im Umfang von 5 
Milliarden als unrealistisch und nicht mehrheitsfähig aus. Der Abbau 
von Staatsleistungen in der Grössenordnung von 10 Prozent des 
Budgetvolumens würde einen sozial-, regional- und 
konjunkturpolitisch unverhältnismässigen Abbau bedeuten. Der 
Bundesrat stellt fest, dass infolge der letzten Entscheide des 
Parlaments das Entlastungsprogramm von 2 Milliarden nicht genügt, 
und dass weitere Sanierungsmöglichkeiten im Umfang von 1,5 
Milliarden nötig sind. Er ist sich bewusst, dass der Sparweg 
wichtige Staatsleistungen beeinträchtigen kann. Deshalb wird das 
Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt als mögliche Alternative zu 
einem zusätzlichen Sparpaket auch einnahmenseitige Massnahmen zu 
prüfen und ebenfalls in beschlussreifer Form vorzubereiten. Dabei 
würden die Schaffung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer 
mit den Kantonen oder die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Vordergrund 
stehen. Ob das Zusatzpaket nur auf dem Sparweg oder ganz oder 
teilweise auch auf dem Steuerweg basieren soll, wird der Bundesrat 
nach Vorlage weiterer Entscheidgrundlagen und nach Konsultation der 
Kantone in einem späteren Schritt entscheiden. Der Bundesrat will 
die Botschaft noch im Sommer dem Parlament zuleiten.
Das ausgabenseitige Zusatzpaket soll grundsätzlich der Struktur des 
Entlastungsprogramms folgen, allerdings sollen auch neue Sparfelder 
einbezogen und damit den Departementen eine gewisse Flexibilität 
gewährt werden. In verschiedenen Aufgabenbereichen würde das 3,5 
Milliarden-Sparszenario zu einer nominalen oder realen 
Stabilisierung, teils sogar zu einem nominalen Abbau der Ausgaben 
führen.
Beim Steuerszenario im Umfang von 1,5 Milliarden stehen die 
Schaffung einer Bundes-Erbschaftssteuer mit Kantonsbeteiligung und 
eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Vordergrund. Zum Vergleich: Bei 
der Mehrwertsteuer kommt ein Prozent rund 3 Milliarden (bei einer 
linearen Erhöhung, die ebenfalls alle Sondersätze vollumfänglich 
betrifft) bzw. 2,5 Milliarden (proportionale Erhöhung) gleich. Die 
Entscheidgrundlagen für eine allfällige Bundes-Erbschaftssteuer, 
insbesondere zur Tarifgestaltung, müssen gemeinsam mit den Kantonen 
noch erarbeitet werden. Gegenüber der Mehrwertsteuer hätte die 
Erbschaftssteuer den Vorteil geringerer negativer Auswirkungen auf 
das Wachstum. Bei einem moderaten Höchstsatz von 5 Prozent für 
direkte Nachkommen und einem beträchtlichen Freibetrag wäre der 
Korrekturbedarf von 1,5 Milliarden einschliesslich der 
erforderlichen Beteiligung der Kantone wahrscheinlich finanzierbar. 
Die Bundes-Erbschaftssteuer würde an die Stelle der bisherigen 
kantonalen Erbschaftssteuern treten, weshalb bei der Ausarbeitung 
dieser Variante die Kantone einbezogen werden.
Schuldenbremse und strukturelles Defizit
Der Bundesrat geht davon aus, dass ein bedeutender Teil des Defizits 
im Umfang von rund 3 Milliarden pro Jahr strukturell bedingt ist, 
also auch bei der Erholung der Konjunktur bestehen bleibt. Der 
entsprechende Korrekturbedarf ist somit eine Folge des überhöhten 
Einnahmenniveaus in den Boomjahren bis 2000. Entgegen der damaligen 
Annahme erfolgte die Einführung der Schuldenbremse demnach nicht auf 
der Basis eines strukturell ausgeglichenen Haushalts. Aus diesem 
Grund wäre die vollständige Beseitigung der aus den Vorjahren 
mitgeschleppten strukturellen Fehlbeträge innert eines Jahres nicht 
nur konjunkturpolitisch unverhältnismässig, sondern auch entgegen 
dem Sinn der Schuldenbremse. Diese verlangt gemäss Bundesverfassung 
die Berücksichtigung der Wirtschaftslage. Der Bundesrat schlägt 
deshalb vor, dass diese Altlast über mehrere Jahre hinweg 
schrittweise abgetragen werden kann, indem der Höchstbetrag der 
zulässigen Ausgaben erhöht wird. Dazu ist eine Änderung des 
Finanzhaushaltsgesetzes (Art. 24a und 24c FHG) erforderlich. Im 
übrigen überprüft das EFD im Rahmen der Analyse des 
Einnahmeneinbruchs auch, ob die Wirksamkeit des sogenannten K- 
Faktors (Berücksichtigung der Konjunkturlage bei der Festlegung des 
zulässigen Defizits) erhöht werden kann und soll. Nach ersten 
Berechnungen könnte die Wirksamkeit allerdings bestenfalls um wenige 
hundert Millionen Franken erhöht werden. Die grundsätzlichen 
Haushaltprobleme lassen sich damit nicht lösen. Zudem wirken 
Veränderungen des K-Faktors in beide Richtungen: es würden nicht nur 
in schlechten Zeiten mehr Defizite zugelassen, sondern es wären in 
guten Jahren auch höhere Überschüsse erforderlich.
Im weiteren hat der Bundesrat beschlossen, für zwei Massnahmen aus 
dem Entlastungsprogramm die dringliche Inkraftsetzung auf Anfang 
2004 zu beantragen (Streichung des für die Rentenhöhe 
bedeutungslosen Flexa-Beitrags für die AHV und für die Massnahmen im 
Asylbereich).
Auskünfte:
Finanzpolitik: 
Peter Siegenthaler, Direktor EFV, Tel 031 322 60 05 
Karl Schwaar, EFV, Tel 031 323 86 09
Steuerfragen: 
Kurt Dütschler, ESTV, 031 322 73 77
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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