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EFD: Prüfung des Eigenmietwerts bei Hofaufgabe im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II

Bern (ots)

19. Feb 2003 (EFD) Die Festsetzung eines tieferen
Eigenmietwerts für den von der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit 
zurückgetretenen Eigentümer soll im Rahmen der Vorlage zur 
Unternehmenssteuerreform II geprüft werden. Dies hat der Bundesrat 
heute in seiner Antwort auf eine Motion der Fraktion der 
Schweizerischen Volkspartei (SVP) bekannt gegeben. In dieser wird 
verlangt, den landwirtschaftlichen Eigenmietwert bei einer 
Betriebsaufgabe bis zur ersten Handänderung bzw. grösseren 
Investition auf dem gleichen Niveau wie vor der Hofaufgabe zu 
belassen. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat 
umzuwandeln.
Die SVP-Fraktion hatte in einer Motion vom 11. Dezember 2002 
verlangt, den landwirtschaftlichen Eigenmietwert bei einer 
Betriebsaufgabe bis zur ersten Handänderung bzw. grösseren 
Investition auf dem gleichen Niveau wie vor der Hofaufgabe zu 
belassen.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass zur 
Festsetzung des Eigenmietwerts jener Mietzins zum Vergleich 
herangezogen wird, der für eine gleichartige Wohnung auf dem Markt 
bezahlt werden müsste. Diesen so genannten Drittvergleich habe das 
Bundesgericht in seinem Entscheid vom 19. Februar 1993 insofern 
eingeschränkt, als die Eigenmiete für den betriebswirtschaftlichen 
Normalbedarf nach der Pachtzinsgesetzgebung festgelegt werden müsse. 
Dahinter stehe die Absicht, dem aktiven Landwirt das Privileg einer 
tieferen Eigenmiete auf dem für die Erwerbstätigkeit benötigten 
Wohnraum zu geben. Mit der Motion, so der Bundesrat weiter, werde 
nun auch für den von der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit 
zurückgetretenen Eigentümer ein tieferer Eigenmietwert gefordert, 
was einer weiter gehenden Privilegierung gleichkäme.
Der Bundesrat fügt zudem an, dass es sich bei den nach der Aufgabe 
der Erwerbs-tätigkeit anzuwendenden Mietwerte um solche im 
ländlichen Bereich handelt. Diese würden sich ohnehin eher im 
unteren Bereich bewegen. Im Weiteren reduziere die Mehrheit der 
Kantone den Eigenmietwert bei allen selbstbewohnten Liegenschaften 
gegenüber dem vergleichbaren Marktwert bereits um bis zu dreissig 
Prozent. Da im Rahmen der Vorbereitungen zur 
Unternehmenssteuerreform II verschiedene Massnahmen zugunsten von 
Personenunternehmen behandelt würden, bleibe abzuwarten, wie in der 
Vorlage der Übergang vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen 
gelöst werde. Der Bundesrat ist daher bereit, den Vorstoss als 
Postulat entgegenzunehmen.
Auskunft: Samuel Gerber, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 91 
Ab 1400 Natel: 079 722 75 39
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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