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EFD: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Islamischen Republik Iran

Bern (ots)

19. Feb 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute die
Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Islamischen 
Republik Iran zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Er legt 
in dieser Botschaft die Besonderheiten des neuen Abkommens dar und 
ersucht die Bundesversammlung diesem zuzustimmen.
Am 27. Oktober 2002 wurde in Teheran ein Doppelbesteuerungsabkommen 
mit der Islamischen Republik Iran betreffend die Einkommens- und 
Vermögenssteuern unterzeichnet.
Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der 
Beseitigung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen 
institutionellen Schutz im Fiskalbereich, z.B. vor Diskriminierung. 
Es stellt zudem sicher, dass die schweizerischen Unternehmen im 
Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen Staaten keine 
steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden.
Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der 
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
(OECD) und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die 
interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens 
zugestimmt. Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im 
Bundesblatt veröffentlicht.
Auskunft:
François Bastian, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 52
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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