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UVEK: Freisetzungsversuch: UVEK zum Verfahrensentscheid des Bundesgerichts

Bern (ots)

UVEK nimmt Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis,
das sich zu reinen Verfahrensfragen geäussert hat. Über den 
eigentlichen Streitpunkt, nämlich die Bewertung des 
Freisetzungsversuchs, ging es nicht.
Der Entscheid zeigt wie hoch die verfahrensrechtlichen Hürden für 
die Bewilligung von Freisetzungsversuchen sind und wie strikt diese 
Bestimmungen vom Bundesgericht überwacht werden.
Die ETHZ kann ihren Versuch nicht wie geplant noch in diesem 
Frühjahr beginnen.
Der Entscheid zeigt, dass die Freisetzungsverordnung noch nicht die 
gewünschte Klarheit hat, was die Ermittlung der Parteien betrifft.
Wie geht es weiter?
• Das UVEK wird nun prüfen, ob die ETHZ unter diesen Umständen an 
der Behandlung ihres Gesuchs noch interessiert ist.
• Wenn Ja, dann muss folgende Frage beantwortet werden: Muss das 
Verfahren ganz von Anfang an neu aufgerollt werden oder kann die 
Rekursinstanz (UVEK) den Verfahrensfehler korrigieren?
• Künftig müssen die Behörden (BUWAL) aktiv ermitteln, wer in einem 
Bewilligungsverfahren mitwirken darf (entsprechender Hinweis im 
Bundesblatt, sofortige Anweisung an BUWAL).
Später allenfalls Verordnungsänderung.
Bern, 12. März.2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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