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UVEK: Neue gesetzliche Grundlage für den Elektrizitätsmarkt

Bern (ots)

MEDIENMITTEILUNG
Neue gesetzliche Grundlage für den Elektrizitätsmarkt
Nach der Ablehnung des EMG will der Bundesrat die 
Elektrizitätsversorgung spätestens 2007 auf neue gesetzliche 
Grundlagen stellen. Die Vorlage soll sowohl den Interessen der 
Haushalte als auch jenen der Wirtschaft Rechnung tragen. Im Auftrag 
des UVEK arbeitet nun eine Expertengruppe unter der Leitung von Alt- 
Regierungsrätin Dori Schär die Grundzüge der neuen 
Elektrizitätswirtschaftsordnung aus.
Das UVEK hat nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) 
im letzten Herbst eine Standortbestimmung durchgeführt. Mit rund 
dreissig Interessengruppen wurden bilaterale Gespräche geführt, um 
die anstehenden Probleme zu erörtern. Dabei wurde Handlungsbedarf in 
drei Bereichen festgestellt:
Erstens ist die internationale Stellung der schweizerischen 
Elektrizitätswirtschaft im Hinblick auf die vollständige Öffnung des 
EU-Strombinnenmarktes im Jahr 2007 zu sichern. Dabei steht die 
Transitfrage im Zentrum sowie der Marktzugang der Schweizerischen 
Elektrizitätswerke im EU-Raum.
Zweitens bezahlen die KMU wesentlich höhere Stromtarife als die 
ausländische Konkurrenz. Die lokalen Elektrizitätsverteiler erwarten 
günstigere Preise von ihren Vorlieferanten, nicht zuletzt auch im 
Interesse von Haushalten und Gewerbe.
Drittens muss die Versorgungssicherheit auch im liberalisierten 
Umfeld gewährleistet werden. Die Gesprächsteilnehmer waren sich 
weitgehend einig, dass die anstehenden Probleme mittelfristig nur 
mit einem neuen Gesetz geregelt werden können. Das neue Gesetz soll 
spätestens Mitte 2007 in Kraft gesetzt werden.
Die wesentlichen Elemente der neuen Elektrizitätswirtschaftsordnung 
sollen nun im Auftrag des UVEK durch eine Expertenkommission 
erarbeitet werden. Die Kommission wird Interessenvertreter der 
Wirtschaft, Elektrizitätsbranche, Gewerkschaften, Kantone und 
Gemeinden, sowie Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen 
umfassen. Unterstützende Begleitgruppen sollen fachliche Grundlagen 
erarbeiten zu Fragen der Versorgungssicherheit, des Marktmodells, 
der Transparenz im Elektrizitätsmarkt sowie der Marktaufsicht und 
der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbarer Energie.
Im Erdgasmarkt besteht ein weniger ausgeprägter Handlungsbedarf als 
bei der Elektrizität. Mit dem geltenden Rohrleitungsgesetz und der 
von der Gaswirtschaft geplanten Brancheneinigung ist die freie 
Lieferantenwahl möglich - allerdings nur für Grossverbraucher, die 
in der Lage sind, das Hochdrucknetz zu nützen. Falls sich dieser Weg 
als untauglich erweisen sollte, müssten auch für die Gaswirtschaft 
neue gesetzliche Leitplanken geschaffen werden.
Bern, 7. März 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Pressedienst UVEK, Tel. 031 322 55 11
Walter Steinmann, Direktor des Bundesamtes für Energie (BFE), Tel. 
031 322 56 01
Martin Renggli, Abteilungsleiter Energiewirtschaft und -politik 
(BFE), Tel. 031 322 56 33

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