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Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Forschung an embryonalen Stammzellen

(ots)

Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen verabschiedet und das Datum des Inkrafttretens für das Gesetz auf den 1. März 2005 festgesetzt. Die Vorbereitungen für den Vollzug des Gesetzes sind im Gange.

Das Gesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen 
(Stammzellenforschungsgesetz, StFG) wurde am 19. Dezember 2003 vom 
Parlament verabschiedet. Dagegen kam das Referendum zustande. An der 
Volksabstimmung vom 28. November 2004 wurde das Gesetz deutlich 
angenommen.
Mit dem Stammzellenforschungsgesetz ist es in der Schweiz zulässig, 
unter präzisen Bedingungen aus überzähligen menschlichen Embryonen 
Stammzellen zu gewinnen und an diesen zu forschen. Die Verordnung 
führt im Wesentlichen die bewilligungstechnischen Voraussetzungen 
dafür aus.
Das Stammzellenforschungsgesetz sowie die Verordnung dazu werden am 
1. März 2005 in Kraft treten. Laufende Projekte müssen dem Bundesamt 
für Gesundheit (BAG) ab diesem Zeitpunkt innert drei Monaten 
gemeldet werden, während neue Projekte das gesetzlich 
vorgeschriebene Bewilligungs- und Zustimmungsverfahren durchlaufen 
müssen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird das BAG eine Website online 
schalten (www.stemcells.bag.admin.ch), von der Forscherinnen und 
Forscher sämtliche Formulare von der Gesuchseinreichung bis zum 
Schlussbericht werden abrufen können. Auch das Register ist soweit 
vorbereitet, dass gemeldete Projekte bzw. bewilligte Gesuche 
umgehend veröffentlicht werden können, so wie es das Gesetz 
verlangt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Recht, Dolores Krapf, Tel. 031 
322 95 05
Die Stammzellenforschungsverordnung ist unter folgender 
Internetadresse abrufbar: http://www.bag.admin.ch/d/index.htm

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