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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Eidgenössische Stiftungsaufsicht schliesst Untersuchung über Stiftung Pro Facile ab

(ots)

Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht im Eidg. Departement des Innern (EDI) hat ihre Abklärungen über die Tätigkeit der Stiftung Pro Facile abgeschlossen und den Entscheid der Untersuchung an die Stiftung weitergeleitet. Die Abklärungen erfolgten in enger Zusammenarbeit und Koordination mit der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK).

Aufgrund von Medienberichten hat die Stiftungsaufsicht im Juni 2004 
erste Abklärungen über die Stiftung Pro Facile eingeleitet und 
aufgrund der im Juli 2004 eingegangenen Anzeige ein Verfahren 
eröffnet. Dieses ist nun abgeschlossen und der Entscheid der 
Stiftungsaufsicht wurde am 26. Januar 2005 der Stiftung und den 
Anzeigenden zugestellt. Inhaltlich kann sich die Stiftungsaufsicht 
zu den Untersuchungsergebnissen nicht äussern, da diese vertraulich 
sind. Es steht der Stiftung Pro Facile frei, über die Ergebnisse der 
Untersuchung zu informieren.
Parallel zu den Untersuchungen der Stiftungsaufsicht führte die EBK 
gegen die Stiftung Pro Facile ein Verfahren wegen unbewilligter 
Entgegennahme von Publikumseinlagen. Die EBK schloss ihr 
Verwaltungsverfahren anfangs Januar 2005 ab, nachdem die Stiftung 
unter Aufsicht des Untersuchungsbeauftragten den Rest der 
entgegengenommenen Darlehensgelder samt aufgelaufenen Zinsen 
zurückbezahlt hatte. Die Untersuchungen der Stiftungsaufsicht 
konnten nicht vor den Abklärungen der EBK abgeschlossen werden.
Oberstes Ziel der Verfahren der Stiftungsaufsicht und der EBK war, 
die Rückführung der von der Stiftung getätigten Anlagen und der von 
ihr entgegengenommenen Darlehen sicherzustellen, damit vor allem 
keine Verluste für die Darlehensgeberinnen und -geber entstanden und 
die Liquidation der Stiftung vermieden werden konnte. Das Ziel 
konnte, nicht zuletzt dank dem Einsatz der Stiftung während der 
Verfahren, erreicht werden.
Auskunft: 
Eidgenössisches Departement des Innern 
Katja Zürcher,  Tel. 031 322 81 00

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