Tous Actualités
Suivre
Abonner Eidg. Departement des Innern (EDI)

Eidg. Departement des Innern (EDI)

EDI: Krankenversicherung: Bundesrat verabschiedet Botschaften zur Spitalfinanzierung und Förderung von Managed Care

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Botschaften zum zweiten Paket
der KVG-Revision zuhanden des Parlaments verabschiedet. Bei der 
Spitalfinanzierung hält er am Wechsel von der Objekt- zur 
Leistungsfinanzierung fest. Ebenfalls sollen die Kosten der 
Spitalleistungen je hälftig von Krankenversicherern und Kantonen 
getragen werden. Integrierte Versorgungsnetze sollen ferner als 
zusätzliche Versicherungsform im Gesetz verankert und damit Managed 
Care gefördert werden.
Die Vorschläge zur Spitalfinanzierung und zum Thema Managed Care 
waren anlässlich der 2. KVG-Revision mehrheitlich bereits im 
Parlament beraten worden und werden nun zum Teil durch neue Elemente 
ergänzt. Sie sollen auf den 1.1.2006 in Kraft treten.
Botschaft 2A: Wechsel zur "dual-fixen" Spitalfinanzierung Der 
Bundesrat schlägt einen Wechsel von der heutigen Objektfinanzierung 
zur Leistungsfinanzierung vor. Künftig wird nicht mehr der 
Spitalbetrieb als solcher finanziert, sondern die erbrachten 
Leistungen werden vergütet. Diese Verknüpfung von Leistung und 
Vergütung durch z.B. Fall- oder Abteilungspauschalen schafft 
Kostentransparenz, indem das Geld dorthin geleitet wird, wo die 
Leistung erbracht wird. Um gesamtschweizerische Vergleiche und eine 
einfache Verrechnung zwischen den Kantonen zu ermöglichen, sollen 
die Pauschalen auf gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen 
beruhen. Zudem sollen die Leistungen aller in der kantonalen Planung 
aufgeführten Spitäler, unabhängig von ihrer Trägerschaft, je zur 
Hälfte durch die Kantone und die Krankenversicherer finanziert 
werden (dual-fixe Finanzierung). Neu werden auch die 
Investitionskosten in diese Finanzierungsregelung einbezogen. Diese 
Regelung erhöht ebenfalls die Kostentransparenz, indem die 
Investitionskosten gleich wie die Betriebskosten erfasst und 
eingeplant werden müssen. Die neue Regelung verpflichtet die Kantone 
zu einer Spitalplanung, die den gesamten Bedarf des Kantons an 
stationären Kapazitäten abdeckt, unbesehen davon, ob es sich um ein 
öffentliches oder privates Spital handelt. Den Kantonen wird eine 
Frist von zwei Jahren zur Überarbeitung ihrer Spitalplanung gewährt.
Kurz- bis mittelfristig haben die Reformen Mehrkosten vor allem für 
die Krankenversicherung zur Folge, weniger für die Kantone. Deren 
Ausmass kann nur grob geschätzt werden. Längerfristig ist durch eine 
weitere Verstärkung der entsprechenden Anreize eine Kosteneindämmung 
zu erwarten. Damit keine abrupten Wirkungen entstehen, soll die 
Einführung der neuen Regelung gestaffelt erfolgen; dies gilt 
insbesondere für die kantonalen Beiträge an in Privatspitälern 
erbrachte Leistungen, die erst ein Jahr nach der Überarbeitung der 
kantonalen Spitalplanung fällig werden.
Gleichzeitig hat sich der Bundesrat den Auftrag gegeben, innerhalb 
von drei Jahren einen Vorschlag für ein so genanntes monistisches 
Finanzierungssystem vorzulegen. Bei einem solchen System würde nur 
noch ein Direktfinanzierer die Leistungen der Spitäler entschädigen.
Der Übergang zur Leistungsfinanzierung wurde in der Vernehmlassung 
positiv aufgenommen. Die dual-fixe Finanzierung wurde nur von einem 
Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet. Als Alternative 
wurden ein anderer Verteilschlüssel oder der direkte Übergang zur 
monistischen Finanzierung vorgeschlagen. Vor allem die Kantone haben 
sich gegen die Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten 
Spitälern ausgesprochen. Da die dual-fixe Finanzierung in den Räten 
bereits hohe Akzeptanz fand und für eine höhere Transparenz und 
Verstärkung des Wettbewerbs spricht, hält der Bundesrat an diesem 
Vorschlag fest. Durch die Verlängerung der Fristen ist der Bundesrat 
den Bedenken der Kantone entgegengekommen.
Botschaft 2B: Förderung von Managed Care In den letzten Jahren hat 
sich international die Erkenntnis durchgesetzt, dass für eine 
qualitativ hoch stehende und wirtschaftliche medizinische Behandlung 
integrierte Angebote Vorteile bieten. Bei diesen werden die 
Patientinnen und Patienten während des gesamten Diagnose- und 
Behandlungsprozesses begleitet und betreut. Zudem werden die 
Versicherer und Leistungserbringer in die finanzielle Verantwortung 
der gesamten Behandlung mit einbezogen (Managed-Care-Modelle mit 
Budget-Verantwortung). Der Bundesrat hält hier an der Freiwilligkeit 
des Angebotes fest, weil er davon ausgeht, dass die Vertragsfreiheit 
zwischen Versicherern und Leistungserbringern Anreize zum Ausbau des 
Managed-Care-Angebotes setzen wird. Die Vernehmlassenden haben die 
Vorlage mehrheitlich positiv aufgenommen. Sie stimmen mit dem 
Bundesrat überein, dass gesetzliche Grundlagen zur Entwicklung 
integrierter Versorgungsmodelle zu schaffen sind.
Im Bereich der Medikamente hat der Bundesrat die in der 2. KVG- 
Revision vorgeschlagenen Massnahmen aufgenommen. Im Gesetz soll 
ausdrücklich verankert werden, dass bei der Verschreibung eines 
Wirkstoffes ein preisgünstiges Medikament abgegeben werden muss. 
Diese Massnahme zur Eindämmung der Medikamentenkosten wurde von 
einer grossen Zahl der Vernehmlassenden begrüsst.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Leiter Kranken- und 
Unfallversicherung, Bundesamt für Gesundheit, 031 322 95 05
Botschaften: 
	http://www.bag.admin.ch/kv/projekte/d/botschaft_2a.pdf
http://www.bag.admin.ch/kv/projekte/d/botschaft_2b.pdf

Plus de actualités: Eidg. Departement des Innern (EDI)
Plus de actualités: Eidg. Departement des Innern (EDI)
  • 15.09.2004 – 08:46

    EDI: Anpassung der Verordnung zum Forschungsgesetz

    Bern (ots) - Im Rahmen der Entscheide zur Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahre 2004-2007 (BFT 2004) haben die Eidg. Räte eine Änderung des Forschungsgesetzes gutgeheissen, die es dem Bund künftig ermöglicht, Anstrengungen der Hochschulen im Bereich des Wissens- und Technologietransfers gezielt zu unterstützen. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das ...

  • 01.09.2004 – 10:17

    EDI: Berufliche Vorsorge: Der Bundesrat erhöht den Mindestzinssatz auf 2.5 Prozent

    Bern (ots) - Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2005 von 2.25 Prozent auf 2.5 Prozent zu erhöhen. Er berücksichtigt damit einerseits die im Jahre 2003 erfolgte Erholung der Finanzmärkte und andererseits die nach wie vor angespannte finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Mit dem Mindestzinssatz ...