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EDI: Berufliche Vorsorge: Der Bundesrat erhöht den Mindestzinssatz auf 2.5 Prozent

Bern (ots)

Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in
der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2005 von 2.25 Prozent auf 2.5 
Prozent zu erhöhen. Er berücksichtigt damit einerseits die im Jahre 
2003 erfolgte Erholung der Finanzmärkte und andererseits die nach 
wie vor angespannte finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Mit 
dem Mindestzinssatz muss das Guthaben der Versicherten im 
Obligatorium der beruflichen Vorsorge verzinst werden.
Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid einerseits auf die 
Entwicklung der Finanzmärkte. Die Rendite der Kassazinssätze der 10- 
jährigen Bundesobligationen lag für die Monate April bis Juni 2004 
im Durchschnitt bei 2.9 Prozent. Ausserdem berücksichtigt er die 
Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen, welche sich vor 
allem im Jahre 2003 positiv entwickelten. Der Pictet BVG-Index 93 
wies im Jahre 2003 eine Performance von knapp 7 Prozent auf. 
Allerdings konnte er im laufenden Jahr bis Ende Juni nur um ca. 1.2 
Prozent zulegen.
Andererseits ist die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen 
weiterhin angespannt. Auch wenn sich die Situation der 
Vorsorgeeinrichtungen im Jahre 2003 verbessert hat, wird dadurch die 
Entwicklung der Vorjahre noch nicht kompensiert. Die Problematik der 
Unterdeckung dürfte noch viele Kassen betreffen. Die Complementa 
Investment Controlling SA führt in Zusammenarbeit mit der AWP 
Soziale Sicherheit eine jährliche Umfrage durch. Diese Studie geht 
per Ende 2003 von einem Anteil der privatrechtlichen 
Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung von 20.4 Prozent aus. Interne 
Untersuchungen des Bundesamtes für Sozialversicherung weisen auf 
eine ähnliche Grössenordnung hin. Gemäss Swissca-Studie ist zwar der 
durchschnittliche Deckungsgrad von 100 Prozent Ende 2002 auf 104 
Prozent Ende 2003 angestiegen. Um allfällige Schwankungen der 
Finanzmärkte auffangen zu können, ist die Bildung von Reserven bei 
einem Deckungsgrad in dieser Höhe jedoch unabdingbar.
Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hatte an 
ihrer Sitzung vom 13. Mai 2004 mit 8 zu 6 Stimmen beschlossen, dem 
Bundesrat als Hauptantrag die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 
2.25 Prozent zu empfehlen. Sie begründete diesen Vorschlag mit der 
nach wie vor angespannten finanziellen Lage vieler 
Vorsorgeeinrichtungen. Ausserdem solle es den Kassen ermöglicht 
werden, Reserven aufzubauen. Im Rahmen eines Eventualantrages 
empfahl die Kommission, bei einer Änderung des Mindestzinssatzes 
einen maximalen Satz von 2.5 Prozent zu empfehlen.
Die Sozialpartner und die Komissionen für soziale Sicherheit und 
Gesundheit des National- und Ständerates haben in der Konsultation 
zum Vorschlag der eidgenössischen Kommission für die berufliche 
Vorsorge unterschiedliche Stellungnahmen abgegeben. Sie reichen von 
2.25 bis 2.75 Prozent.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 	Tel. 031 322 90 61
	Jürg Brechbühl, Vizedirektor
	Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen: Verordnungsänderung und Erläuterungen
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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