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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Anpassung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen

(ots)

Der Bundesrat hat heute die Revision einiger Bestimmungen der Lebensmittelverordnung verabschiedet. Gleichzeitig nimmt das Eidgenössische Departement des Innern entsprechende Änderungen an zwei Departementsverordnungen vor.

Mit dieser Teilrevision der Lebensmittelverordnung wurden dringliche 
Anpassungen an internationale Bestimmungen (EU) oder an die 
Gegebenheiten des Marktes vorgenommen. So wurden die Bezeichnung von 
Teigwaren mit Eiern neu geregelt, Mischungen aus Glucose- und 
Fructosesirup definiert, das Verbot von Vanille in Konfitüren 
aufgehoben und der Stickstoffgehalt von Bouillon neu bestimmt. 
Daneben wurden auch schweizerische Bestimmungen wie die 
Anforderungen an Mischungen von Lebensmitteln neu geregelt und 
Fehler in der Verordnung behoben.
Die Änderungen wurden keinem Vernehmlassungsverfahren unterzogen, da 
sie politisch unbestritten sind und gemäss einer Umfrage von den 
Konsumentenorganisationen, der Industrie und dem Handel begrüsst 
werden.
Die Anpassungen betreffen:
* Lebensmittelverordnung
* Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln zulässigen 
Zusatzstoffe
* Nährwertverordnung des EDI
Die Verordnungen werden auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Bundesamt für Gesundheit, Christoph Spinner, Tel. 031 322 95 05
http://www.bag.admin.ch/verbrau/lebensmi/lmrecht/d/index.htm

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