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Universitätsförderung: beitragsrechtliche Anerkennung des Institut universitaire d'études du développement IUED, Genf

(ots)

Der Bundesrat hat das Institut universitaire d'études du développement IUED, Genf als universitäre Institution im Sinne des Universitätsförderungsgesetzes anerkannt.

Das IUED betreibt seit 1961 Lehre und Forschung im Bereich der 
nachhaltigen, gerechten und die kulturelle Vielfalt wahrenden 
menschlichen Entwicklung. Es ist das einzige universitäre Institut 
in der Schweiz, das sich vollständig mit Entwicklungsfragen befasst. 
Die angebotenen Studiengänge führen zu einem Diplôme d'études 
approfondies (DES), einem Diplôme de formation continue en études du 
développement, einem Diplôme de recherche und zum Doktorat. Doktorat 
und DES werden gemeinsam vom IUED und der Universität Genf 
verliehen.
Auf Grund der Ergebnisse einer vom Organ für Akkreditierung und 
Qualitätssicherung (OAQ) zwischen Januar und Juli 2003 
durchgeführten Evaluation und angesichts der positiven Stellungnahme 
der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK), die das 
Anerkennungsgesuch des IUED zur Annahme empfahl, stellte der 
Bundesrat fest, dass das IUED die Voraussetzungen für eine 
beitragsrechtliche Anerkennung als universitäre Institution im Sinn 
des Universitätsförderungsgesetzes erfüllt.
Die internationalen Experten prüften Lehre und Forschungsleistungen 
des IUED auf Grund der vom OAQ definierten Qualitätsstandards. In 
ihrem Bericht halten die Experten fest, dass die Stärken des IUED 
nicht nur im Bereich der Organisationskultur und der nationalen und 
internationalen Zusammenarbeit, sondern vor allem auch in der Lehre 
und Forschung liegen.
Bisher war das IUED von der Direktion für Entwicklung und 
Zusammenarbeit (DEZA) unterstützt worden. Die beitragsrechtliche 
Anerkennung im Sinn des Universitätsförderungsgesetzes (UFG) ist das 
Ergebnis einer Konzentration der Zuständigkeiten für die 
Institutionen des Bereichs Bildung, Forschung und Technologie im 
Eidgenössischen Departement des Innern und im Eidgenössischen 
Volkswirtschaftsdepartement und konkretisiert damit einen Entscheid 
des Bundesrates im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform.
Provisorisch wurde das IUED bereits in den Jahren 2002 und 2003 auf 
der Grundlage des UFG unterstützt. Diese Unterstützung wird 2004 mit 
einem Beitragssatz von 45% weitergeführt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Isabella Brunelli, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, 
Universitätswesen, Tel. 031 322 96 64
Weitere Informationen:
http://www.bbw.admin.ch/html/pages/bildung/uni-d.html

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