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Angepasste Gesetzesgrundlagen für die Schweizer Teilnahme an den europäischen Bildungsprogrammen

(ots)

Der Bundesrat hat über die Inkraftsetzung des geänderten Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung und der zugehörigen Verordnung per 1. Januar 2004 entschieden.

Das geänderte Bundesgesetz und die neue Verordnung regeln die 
Beteiligung der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs-, und 
Jugendprogrammen der EU in der Phase der indirekten Beteiligung, die 
voraussichtlich noch bis Ende 2006 dauern wird. Mit der laufenden 
zweiten Verhandlungsrunde der Schweiz mit der EU (Bilaterale II) 
soll die indirekte Teilnahme der Schweiz konsolidiert werden, 
während die offizielle Beteiligung mittels bilateralem Abkommen auf 
die 2007 beginnende nächste Programmgeneration hin angestrebt wird.
Der Teilnahmestatus der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- 
und Jugendprogrammen der EU war in der Vergangenheit 
unterschiedlich. Anfang der 90er Jahre bestanden bilaterale Abkommen 
für die Schweizer Teilnahme an den damaligen Programmen COMETT 
(Weiterbildungsprojekte von Hochschulen und Firmen) und ERASMUS 
(Studierendenaustausch, Hochschulzusammenarbeit).
1995 lancierte die EU neu die Programme SOKRATES (allgemeine 
Bildung), LEONARDO DA VINCI (Berufsbildung) und JUGEND 
(ausserschulische Aktivitäten), wofür die Schweiz keine bilateralen 
Abkommen mehr aushandeln konnte. Während neben den EU-Staaten die 
EWR- und die Kandidaten- bzw. Beitrittsländer Mittel- und Osteuropas 
offiziell beteiligt wurden, nimmt die Schweiz seither nur noch 
indirekt teil.
Charakteristika der indirekten Beteiligung sind: * Schweizer 
Teilnehmende sind keine offiziellen Projektpartner und können bei 
der EU-Kommission weder Projekte beantragen noch solche leiten, * 
Schweizer Teilnehmende werden mit Schweizer Mitteln unterstützt, * 
EU-Teilnehmende, die im Rahmen einer Schweizer Teilnahme in die 
Schweiz reisen (z.B. Austauschstudierende SOKRATES/ERASMUS), werden 
mit Schweizer Mitteln unterstützt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Verena Weber, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Tel. 031 322 
96 98
Weiterführende Informationen: 
http://www.bbw.admin.ch/html/pages/bildung/eu-bildung/eu-bildung-
d.html

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