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Sinkende Zahl der Asylgesuche führt zu Anpassung der Strukturen Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren

Bern (ots)

14.09.2005. Von Januar bis August 2005 wurden rund 40 Prozent 
weniger Asylgesuche eingereicht als in der entsprechenden 
Vorjahresperiode. Bei konsequenter Anwendung des Asylgesetzes und 
durch dessen Revision dürften sich die Asylgesuche auf niedrigem 
Niveau einpendeln. Dies ermöglicht strukturelle und organisatorische 
Anpassungen im Rahmen des geltenden Asylgesetzes. Der heute noch 
unbefriedigende Vollzug von Wegweisungen ist zu verbessern. Der 
Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der 
Asylverordnung über Finanzierungsfragen und weiterer Verordnungen 
eröffnet.
Die starke Abnahme der Asylgesuche macht strukturelle und 
organisatorische Anpassungen möglich, welche im Rahmen des geltenden 
Asylgesetzes, mit Änderung der entsprechenden Verordnungen, 
umzusetzen sind.
Anpassungen sind in folgenden Bereichen vorgesehen: - Die 
Asylverfahren sollen beschleunigt und die Empfangszentren besser 
ausgelastet werden. Das Ziel ist – mindestens für die einfacheren 
Fälle – die Asylentscheide so weit wie möglich in den 
Empfangszentren zu fällen. Darum soll die Aufenthaltsdauer bei 
Personen über 14 Jahre von heute maximal 30 Tagen neu auf maximal 60 
Tage erhöht werden. - Die Betreuungskostenpauschale des Bundes an 
die Kantone soll an die kleineren Infrastrukturaufgaben angepasst 
werden. - Für vorläufig aufgenommene Personen soll der Zugang zum 
Arbeitsmarkt erleichtert werden, so dass die Abhängigkeit von der 
Sozialhilfe vermindert werden kann. - Das Eidg. Justiz- und 
Polizeidepartement (EJPD) soll die Kompetenz erhalten, im 
Einvernehmen mit dem Eidg. Departement für auswärtige 
Angelegenheiten (EDA), mit anderen Staaten organisatorische 
Vereinbarungen über die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger zu 
treffen, um die Ausreise abgewiesener Asylsuchender zu erleichtern. 
- Die Rückkehrhilfe soll auf Personen ausgedehnt werden, die noch 
über keinen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) verfügen 
oder deren Ausreisefrist abgelaufen ist. Diese Massnahme erhöht die 
Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise.
Diese Änderungen basieren noch auf dem heute geltenden Asylgesetz.
Sinkende Zahl der Asylgesuche
Im Jahr 2004 sank die Anzahl der neu eingereichten Asylgesuche 
markant auf 14'248 Gesuche. In den Jahren zuvor waren in der Schweiz 
jährlich über 20'000 neue Asylgesuche zu verzeichnen. Auch im 
laufenden Jahr ist eine weitere Abnahme zu beobachten: Bis Ende 
August 2005 haben 6'375 Personen ein Asylgesuch eingereicht. Dies 
sind 39.7 % weniger als im Vorjahr. Das Bundesamt für Migration 
(BFM) rechnet für 2005 mit rund 10'000 neuen Gesuchen. Der im 
Vergleich zum übrigen Europa überdurchschnittliche Gesuchsrückgang 
ist auf den Sozialhilfestopp bei NEE, auf kürzere Behandlungsfristen 
und auf den konsequenten Vollzug zurückzuführen.
Weitere Auskünfte:
Dominique Boillat, Information & Kommunikation BFM, 031 325 98 80

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