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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Übergangsregelungen für das Personal des neuen Bundesverwaltungsgerichtes

Bern (ots)

07.09.2005. Der Bundesrat hat am Mittwoch die
Arbeitsverhältnisse des Personals des Bundesverwaltungsgerichts 
geregelt und die neuen Bestimmungen auf den 1. Oktober 2005 in Kraft 
gesetzt. Mit einer Übergangsregelung für die bisherigen Angestellten 
der Rekurskommissionen und Beschwerdedienste will er einen möglichst 
reibungslosen und sozialpolitisch verantwortbaren Übergang von den 
alten Strukturen der Rekurskommissionen und Beschwerdedienste zum 
neuen Gericht gewährleisten.
Das Bundesverwaltungsgericht nimmt seinen Betrieb im Jahr 2007 auf 
und ersetzt die bisherigen Rekurskommissionen und Beschwerdedienste 
des Bundes. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitsverhältnisse der 
bisherigen Angestellten aufgelöst werden müssen. Das Parlament wird 
die Richter und Richterinnen des Bundesverwaltungsgerichts während 
der Herbstsession wählen und die provisorische Gerichtsleitung 
bestimmen. Anschliessend wird diese das weitere Gerichtspersonal 
(Gerichtsschreiber/innen und administrative Mitarbeiter/innen) 
rekrutieren.
Die vom Bundesrat beschlossene Übergangsregelung sieht für die 
betroffenen Mitarbeitenden eine gewisse Bevorzugung gegenüber 
externen Bewerberinnen und Bewerbern vor. So darf die provisorische 
Gerichtsleitung eine Stelle nur dann extern besetzen, wenn die 
Rekrutierung aus dem Kreis der bisherigen Angestellten der 
Rekurskommissionen und Beschwerdedienste keinen Erfolg zeitigt. Die 
Gerichtsleitung muss die Mitarbeitenden direkt kontaktieren und zu 
einem Bewerbungsgespräch einladen. Diese Regelung verpflichtet die 
Gerichtsleitung aber nicht, sämtliche bisherigen Mitarbeitenden zu 
übernehmen.
Abgesehen von den spezifischen Bestimmungen, welche die besondere 
Übergangssituation berücksichtigen, gelten für das künftige Personal 
des Bundesverwaltungsgerichts die gleichen Vorschriften wie für das 
Personal des Bundesstrafgerichts. Der Bundesrat hat den 
Geltungsbereich der einschlägigen Verordnung auf das neue Gericht 
ausgedehnt.
Weitere Auskünfte:
Christoph Auer, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 81

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