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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Bundesgericht tritt nicht auf Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Bundesanwaltschaft ein

Bern (ots)

19.11.2004. Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der
Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit der Indiskretion rund um den 
"Tourismus-Franken" wird nicht eingetreten. Dies hat das 
Bundesgericht entschieden.
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte der Bundes- 
anwaltschaft in dieser Angelegenheit im Juni 2004 die Ermächtigung 
zur Strafverfolgung eines Bundesangestellten wegen 
Amtsgeheimnisverletzung aufgrund der Annahme eines leichten Falles 
verweigert. Dagegen reichte die Bundesanwaltschaft Ende August 
Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Das Bundesgericht hält nun in seinem Entscheid fest, dass die 
Bundesanwaltschaft nicht zur Beschwerde gegen die 
Ermächtigungsverweigerung des EJPD legitimiert ist.
Eine Behörde des Bundes ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher 
gesetzlicher Ermächtigung oder bei eigenem, persönlichem 
Anfechtungsinteresse befugt, Beschwerde gegen Entscheide einer 
anderen Verwaltungsstelle des Bundes zu führen. Beide Möglichkeiten 
seien trotz ihrer Unabhängigkeit bei der Bundesanwaltschaft 
auszuschliessen, unter anderem da sie eine Behörde ohne eigene 
Rechtspersönlichkeit sei und nicht den kantonalen 
Staatsanwaltschaften gleichgestellt werden könne, so das 
Bundesgericht. Das EJPD hatte beantragt, die Beschwerde abzulehnen, 
soweit darauf eingegangen werden könne.
Zu der Indiskretion war es Anfang März gekommen, als das EJPD zu 
dem Bundesratsgeschäft des Eidg. 
Volkswirtschaftsdepartements "Botschaft über die Finanzhilfe 2005-
2009 an die Schweiz Tourismus" einen Mitbericht zur Kürzung des 
entsprechenden Rahmenkredites verfasste und dieser Dritten 
zugespielt wurde.
Weitere Auskünfte:
Livio Zanolari, Tel. 031 322 40 90

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